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Steuerliche Vorteile durch Holdingstrukturen nutzen

Wer steuerliche Vorteile durch Holdingstrukturen nutzen will, setzt auf eine professionelle Strukturierung von Mutter- und Tochtergesellschaften. Richtig aufgesetzt, können Beteiligungserträge (z. B. Dividenden oder Veräußerungsgewinne) weitgehend steuerbegünstigt vereinnahmt, Risiken zwischen operativem Geschäft und Vermögen getrennt und Wachstumsinvestitionen effizienter finanziert werden. Dieser Beitrag erläutert verständlich die Grundlagen, die wichtigsten Steuervorteile, typische Anwendungsfälle sowie Risiken und zeigt einen klaren Umsetzungsweg – praxisnah für Geschäftsführer und Inhaber von KMU.

Was ist eine Holding? Einordnung & Varianten

Eine Holding ist eine Muttergesellschaft, die Beteiligungen an einer oder mehreren Tochtergesellschaften hält. Üblich sind z. B. die Beteiligungsholding (Kapitalbeteiligungen, Reinvestitionen), die Managementholding (zentrale Steuerung, Dienstleistungen) und die Vermögensholding (z. B. Immobilien- oder IP-Holding). Für KMU sind insbesondere GmbH- oder UG-Holdings verbreitet.

Die wichtigsten Steuervorteile einer Holding

  • Beteiligungserträge: Dividenden und Veräußerungsgewinne aus Beteiligungen zwischen Kapitalgesellschaften sind in Deutschland unter Voraussetzungen weitgehend (regelmäßig zu 95 %) steuerfrei (Stichwort: Schachtelprivileg). Das erhöht die Reinvestitionskraft in der Holding. (Hinweis: Ausnahmen/Mindestbeteiligungen/Gewerbesteuer-Besonderheiten beachten.)
  • Thesaurierung & Reinvestition: Nach einem Exit können Mittel in der Holding steuerlich effizient thesauriert und in neue Projekte, Beteiligungen oder Vermögenswerte gelenkt werden – ohne sofortige private Entnahmebesteuerung.
  • Risikotrennung (Asset Protection): Vermögen (z. B. Marken, Immobilien, Liquidität) wird auf Holding-/Besitzebene separiert; das operative Risiko bleibt in Tochtergesellschaften.
  • Finanzierungs- & Strukturvorteile: Flexiblere Kapitalströme (z. B. Darlehen, Gewinnausschüttungen), potenzielle Nutzung von Gruppenstrukturen (z. B. Organschaft bei Vorliegen der strengen Voraussetzungen).
  • Nachfolge & Beteiligungsmodelle: Anteile können leichter übertragen, Mitarbeiterbeteiligungen strukturiert und Familien-/Gesellschafterinteressen abgestimmt werden.

Wann lohnt sich eine Holding besonders?

  • Sie planen in den nächsten Jahren Gewinnausschüttungen aus operativen Gesellschaften oder einen Anteilsverkauf (Exit).
  • Sie möchten Vermögen aus dem operativen Risiko herauslösen (z. B. IP, Immobilien, Cash).
  • Sie investieren laufend in weitere Beteiligungen und wollen steueroptimiert reinvestieren.
  • Sie benötigen eine professionelle Struktur für Mitarbeiterbeteiligungen oder familieninterne Nachfolge.
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Typische Gestaltungen in der Praxis

  • Beteiligungsholding: Reinvestiert Ausschüttungen/Exiterlöse in neue Beteiligungen.
  • Besitz- und Betriebsgesellschaft: Immobilien/Marken in Besitz-GmbH, operatives Geschäft in Betriebs-GmbH.
  • IP-/Immobilienholding: Lizenzen bzw. Objekte in separaten Einheiten, Verrechnung per Lizenz-/Mietvertrag.
  • „Exit-Holding“: Vor einem geplanten Verkauf werden Anteile in die Holding eingebracht (UmwStG-Optionen prüfen).

Risiken & Grenzen: Worauf Sie achten sollten

  • Substanz & Missbrauchsvermeidung: Wirtschaftliche Tätigkeit, Substanz (Personal/Organisation) und Fremdvergleich sicherstellen; Anti-Missbrauchsregeln/DBA beachten.
  • Formvorschriften & Fristen: Mindestbeteiligungen, Haltefristen, gewerbesteuerliche Besonderheiten und 5 %-Hinzurechnung als nicht abziehbare Betriebsausgaben im Blick behalten.
  • Compliance & Kosten: Mehr Gesellschaften bedeuten mehr Jahresabschlüsse, Verträge und steuerliche Erklärungen.
  • Finanzierungsgrenzen: Zinsabzugsbeschränkungen und Kapitalverkehr innerhalb der Gruppe korrekt strukturieren.

So gehen Sie vor: In 6 Schritten zur Holding

  1. Zielbild & Business Case: Ausschüttungs-/Exit-Szenarien, Reinvestitionsstrategie, Break-even der Strukturkosten.
  2. Rechtsform & Gesellschafterordnung: GmbH/UG/weitere Formen, Gesellschaftervereinbarungen, Governance.
  3. Steuer- & Umwandlungskonzept: Einbringung/Spaltung/Neugründung unter Nutzung von UmwStG-Regelungen; Bewertung & Dokumentation.
  4. Implementierung: Gründung/HRB-Eintrag, Bank, Intercompany-Verträge (Darlehen, Lizenzen, Mieten), Verrechnungspreislogik.
  5. Operate & Monitor: Jahresabschlüsse, Ausschüttungspolitik, Liquiditäts- und Steuerplanung.
  6. Optimierung & Skalierung: Beteiligungen erweitern, Organschaften prüfen, Vermögens-/Risikotrennung nachschärfen.

Mini-Fallbeispiel: Mittelständischer Exit, clever reinvestiert

Eine Inhaber-GmbH verkauft eine Minderheitsbeteiligung an einem Technologie-Spin-off. Die Anteile wurden zuvor in eine Holding eingebracht. Der Veräußerungsgewinn fließt der Holding zu und kann (unter den gesetzlichen Voraussetzungen) weitgehend steuerbegünstigt thesauriert und in zwei neue Beteiligungen reinvestiert werden. Operatives Risiko bleibt in den Tochtergesellschaften, während die Holding Liquidität und Vermögenswerte bündelt.

FAQ: Häufige Fragen zur Holding

Ist eine UG-Holding sinnvoll oder besser eine GmbH?

Beides ist möglich. Die GmbH bietet häufig mehr Reputation/Substanz; die UG kann ein Einstieg sein. Entscheidung abhängig von Kapitalausstattung, Bankanforderungen und Wachstumszielen.

Kann ich mir Geld privat aus der Holding auszahlen?

Ja, z. B. als Dividende – dann greift die Abgeltung-/Teileinkünftebesteuerung. Ob und wann Ausschüttungen sinnvoll sind, ergibt sich aus Ihrer Gesamtsteuerstrategie.

Lohnt sich eine Holding ohne geplanten Exit?

Ja, wenn regelmäßige Ausschüttungen, Reinvestitionen, Risikotrennung oder Nachfolgeplanung im Fokus stehen. Ohne diese Ziele kann der Mehraufwand die Vorteile übersteigen.

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Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Ob und wie die beschriebenen Vorteile greifen, hängt von Ihrer konkreten Situation ab.

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