Was der Wegzugsteuer-Simulator 2026 berechnet

Der LKM Wegzugsteuer-, AStG- und ETF-Simulator liefert eine strukturierte Erstindikation für natürliche Personen, die Deutschland verlassen, relevante Beteiligungen unentgeltlich auf eine im Ausland ansässige Person übertragen oder durch eine andere grenzüberschreitende Maßnahme das deutsche Besteuerungsrecht einschränken könnten.

Das Tool verbindet zwei Vermögensklassen, die getrennt geprüft werden müssen:

 

GmbH-, UG- und andere Kapitalgesellschaftsanteile: Prüfung der Beteiligungsschwelle, vereinfachte Ermittlung des gemeinen Werts, fiktiver Veräußerungsgewinn und Teileinkünfteverfahren.

 

ETFs und Investmentfonds: fondsbezogene Prüfung der 1-Prozent- und 500.000-Euro-Schwelle, Berücksichtigung von Vorabpauschalen und Teilfreistellungen.

 

Am Ende erhalten Sie eine geschätzte Gesamtbelastung, die Aufteilung zwischen Beteiligungen und Publikumsfonds sowie eine rechnerische Jahresrate bei sieben gleichen Raten. Zusätzlich zeigt das Tool individuelle Warnhinweise zur Unternehmensbewertung, Liquidität, Sicherheitsleistung, Fondsdatenerfassung und Rückkehrerregelung.

Team der Lkm GmbH draußen beim Spaziergang, mit Kaffeetasse und Unterlagen, Kanzlei München.

LKM LawTax | Stand Juli 2026

Wegzugsteuer-, AStG- und ETF-Simulator 2026

Ermitteln Sie eine erste Indikation für die Wegzugsteuer auf GmbH-Anteile und für erfasste Investmentfonds. Der Rechner prüft Schwellenwerte, Unternehmensbewertung, Teileinkünfteverfahren, Teilfreistellungen und eine mögliche Sieben-Jahres-Rate.

🔒 Ihre Eingaben bleiben in diesem Browser und werden nicht übertragen.

Persönliche Voraussetzungen

Die Sieben-aus-zwölf-Jahre-Regel ist eine zentrale persönliche Voraussetzung. Der Rechner unterstellt, dass das ausgewählte Ereignis das deutsche Besteuerungsrecht tatsächlich beendet oder einschränkt.

Mindestens sieben Jahre sind grundsätzlich erforderlich.
Vereinfachte Eingabe. Der tatsächliche Tarif hängt vom gesamten Einkommen ab.
Nur ein Planungshinweis. Die Rückkehrerregelung hat zusätzliche Voraussetzungen.

Abgrenzung: Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt und abkommensrechtliche Ansässigkeit können nicht allein durch ein Web-Tool festgestellt werden. Lassen Sie die tatsächlichen Lebensverhältnisse und das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen prüfen.

Dieses Tool wurde im Auftrag der Lkm GmbH entwickelt von LA AGENCIA .

Wir lösen Ihre Themen in Steuer und Recht.

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Für wen ist der Rechner gedacht?

Der Simulator richtet sich insbesondere an:

 

  • Gesellschafter einer GmbH oder UG,
  • Gründer nach Finanzierungsrunden,
  • Unternehmer mit Holdingstrukturen,
  • Freelancer und Selbstständige mit eigener Kapitalgesellschaft,
  • Privatanleger mit konzentrierten ETF- oder Fondspositionen,
  • Familienunternehmer mit geplanter Auslandsnachfolge,
  • vermögende Privatpersonen mit Spezial-Investmentanteilen.

 

Eine ausführliche rechtliche und rechnerische Einordnung finden Sie im neuen Fachbeitrag Wegzugsteuer 2026 für GmbH-Anteile, ETFs und Fonds.

So verwenden Sie das Tool

Schritt 1: Persönliche Voraussetzungen eingeben

Tragen Sie ein, wie viele Jahre Sie innerhalb der letzten zwölf Jahre in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig waren. Ab sieben Jahren kann die persönliche Voraussetzung erfüllt sein. Wählen Sie anschließend das voraussichtlich auslösende Ereignis und geben Sie für die GmbH-Berechnung einen plausiblen persönlichen Grenzsteuersatz an.

Die Auswahl einer geplanten Rückkehr erzeugt lediglich einen Warnhinweis. Ob die Rückkehrerregelung tatsächlich greift, hängt von weiteren Voraussetzungen ab. Dazu gehören insbesondere der Zeitraum, die Behandlung der Anteile während der Abwesenheit, Ausschüttungen und die Wiederherstellung des deutschen Besteuerungsrechts.

Schritt 2: Kapitalgesellschaftsanteile erfassen

Für jede Beteiligung können Sie zwischen zwei Bewertungswegen wählen:

  • Vereinfachtes Ertragswertverfahren: Das Tool bildet aus drei bereinigten Jahresergebnissen einen Durchschnitt, berücksichtigt eine nachhaltige Korrektur, einen noch nicht enthaltenen kalkulatorischen Unternehmerlohn, den pauschalen Ertragsteuerabzug von 30 Prozent und den Kapitalisierungsfaktor 13,75.
  • Direkt eingegebener gemeiner Wert: Nutzen Sie diese Variante, wenn bereits ein belastbarer Wert aus einem geeigneten Fremdverkauf, einer Finanzierungsrunde oder einem Bewertungsgutachten vorliegt.

Der Rechner verwendet den höheren Wert aus dem jeweiligen Bewertungswert und dem eingegebenen Substanzwert. Separat anzusetzendes Nettovermögen kann beim vereinfachten Verfahren ergänzt werden.

Wichtig: Die Bewertung nach dem Bewertungsgesetz ist komplex. Das vereinfachte Ertragswertverfahren ist nicht automatisch in jedem Fall sachgerecht. Der Rechner zeigt eine Größenordnung, kein steuerlich verbindliches Gutachten.

Schritt 3: ETFs und Fonds getrennt anlegen

Erfassen Sie jeden Fonds separat. Benötigt werden:

  • Anschaffungskosten der am Stichtag gehaltenen Fondsanteile,
  • gemeiner Wert oder Marktwert am Stichtag,
  • während der Haltedauer bereits angesetzte Vorabpauschalen,
  • steuerliche Fondsart,
  • höchste Beteiligungsquote an den ausgegebenen Fondsanteilen innerhalb der letzten fünf Jahre.

Bei Publikumsfonds prüft das Tool, ob die Anschaffungskosten mindestens 500.000 Euro betragen oder die Beteiligungsquote mindestens 1 Prozent erreicht. Die jeweilige Teilfreistellung wird auf den vereinfachten Gewinn angewendet.

Spezial-Investmentanteile werden ausdrücklich nicht mit einer Standardformel berechnet. Ihre Steuerhistorie und die Sonderregelungen des § 49 InvStG erfordern eine individuelle Aufbereitung.

Schritt 4: Ergebnis und Liquidität interpretieren

Die Ergebnisansicht zeigt:

  • die geschätzte Gesamtsteuer,
  • den rechnerischen Anteil aus GmbH-Beteiligungen,
  • den rechnerischen Anteil aus Publikumsfonds,
  • die Summe der positiven fiktiven Gewinne,
  • eine mögliche Jahresrate bei sieben gleichen Raten,
  • eine Detailtabelle für alle eingegebenen Vermögenswerte,
  • fallbezogene Warn- und Planungshinweise.

Über die Druckfunktion können Sie die Ergebnisansicht als PDF speichern. Die Kopierfunktion erzeugt eine kurze Zusammenfassung für Ihre Unterlagen oder ein Erstgespräch.

Welche Annahmen verwendet die Berechnung?

Das Tool arbeitet bewusst transparent und konservativ. Es verwendet unter anderem folgende vereinfachte Annahmen:

  • Bei Kapitalgesellschaftsanteilen werden 60 Prozent des fiktiven Gewinns mit dem eingegebenen Grenzsteuersatz belastet.
  • Der Solidaritätszuschlag wird bei aktivierter Option pauschal mit 5,5 Prozent der berechneten Steuer angesetzt.
  • Bei Publikumsfonds wird ein Kapitalertragsteuersatz von 25 Prozent verwendet. Eine gewählte Kirchensteuer wird vereinfacht mit der gesetzlichen Abzugslogik einbezogen.
  • Teilfreistellungen werden anhand der ausgewählten steuerlichen Fondsart angewendet.
  • Negative steuerliche Fondsgewinne werden innerhalb der eingegebenen, ausgelösten Publikumsfonds in der vereinfachten Gesamtsumme berücksichtigt.
  • Die mögliche Ratenzahlung wird als Gesamtsteuer geteilt durch sieben dargestellt.

Nicht enthalten sind eine vollständige Einkommensteuertarifberechnung, individuelle Verlustverrechnung, ausländische Steuern, detaillierte Doppelbesteuerungsabkommen, der Freibetrag nach § 17 Absatz 3 EStG, sämtliche Umwandlungsfolgen, Sicherheitenkosten und eine verbindliche Unternehmensbewertung.

Warum die berechnete Steuer nicht automatisch der endgültigen Steuer entspricht

Der Rechner kann nur die Daten verarbeiten, die eingegeben werden. In der Beratungspraxis verändern vor allem vier Themen das Ergebnis:

  1. Bewertung: Ein geeigneter Fremdverkauf, Sonderrechte einzelner Anteilsklassen, Inhaberabhängigkeit oder ein individuelles Gutachten können den gemeinen Wert verändern.
  2. Anschaffungskosten: Einbringungen, Kapitalmaßnahmen, verdeckte Einlagen und nachträgliche Anschaffungskosten müssen steuerlich korrekt dokumentiert sein.
  3. Ansässigkeit: Ein Wohnsitzwechsel nach Melderecht ist nicht identisch mit der steuerlichen und abkommensrechtlichen Ansässigkeit.
  4. Strukturhistorie: Holdinggründungen, Anteilstauschvorgänge, Schenkungen und Sperrfristen können zusätzliche Steuerfolgen auslösen.

Welche internen LKM-Inhalte ergänzend relevant sind

Häufige Fragen zum Simulator

Werden meine Angaben gespeichert oder an LKM gesendet?

Nein. Die Berechnung läuft lokal im Browser. Der Simulator übermittelt die eingegebenen Vermögens- und Steuerdaten nicht an LKM. Erst wenn Sie selbst Kontakt aufnehmen und Informationen übermitteln, werden diese im Rahmen der jeweiligen Datenschutzhinweise verarbeitet.

Warum fragt der Rechner drei Jahresergebnisse ab?

Das vereinfachte Ertragswertverfahren leitet den nachhaltig erzielbaren Jahresertrag regelmäßig aus den letzten drei abgelaufenen Wirtschaftsjahren ab. Die Ergebnisse müssen vor der Verwendung sachgerecht bereinigt werden.

Warum kann ich einen direkten gemeinen Wert eingeben?

Ein geeigneter Fremdverkauf oder eine anerkannte Bewertungsmethode kann aussagekräftiger sein als das vereinfachte Verfahren. Das Tool soll deshalb nicht den Eindruck erwecken, der Faktor 13,75 sei immer zwingend.

Warum werden Spezialfonds nicht berechnet?

Die Gewinnermittlung für Spezial-Investmentanteile kann bereits versteuerte und ausgeschüttete Beträge sowie weitere Sonderkomponenten einbeziehen. Eine vereinfachte Standardformel würde eine Genauigkeit vortäuschen, die ohne vollständige Steuerhistorie nicht besteht.

Ist die Sieben-Jahres-Rate garantiert?

Nein. Die Ratenzahlung setzt einen Antrag voraus und wird grundsätzlich nur gegen Sicherheitsleistung gewährt. Offene Raten können bei bestimmten Ereignissen vorzeitig fällig werden.

Vom Rechner zur belastbaren Wegzugsplanung

Eine hohe Indikation bedeutet nicht, dass die ausgewiesene Belastung unverändert festgesetzt wird. Sie bedeutet aber, dass die Bewertung, Struktur und Liquidität vor dem Wegzug priorisiert werden sollten. Ein sehr niedriges Ergebnis ist ebenfalls kein Freibrief. Nicht erfasste Beteiligungen, mittelbare Quoten, Spezialfonds oder eine unzutreffende Ansässigkeitsannahme können das Bild verändern.

LKM verbindet steuerliche Wegzugsplanung mit Gesellschaftsrecht, Unternehmensbewertung, Nachfolge und internationaler Strukturierung. So wird nicht nur eine Steuerzahl berechnet, sondern ein umsetzbarer Zeit-, Dokumentations- und Liquiditätsplan entwickelt.

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Stand: 20. Juli 2026. Der Rechner und dieser Begleittext stellen allgemeine Informationen bereit und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung.

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