Berechnen Sie die monatliche und jährliche Bruttodifferenz durch den Mindestlohn von 14,60 Euro. Für Minijobs ordnet das Tool zusätzlich die Verdienstgrenze von 633 Euro ein.
Kostenlose Budgetorientierung · keine Anmeldung · lokale Berechnung · Rechtsstand 06.08.2026
Kostenlose Budgetorientierung · Rechtsstand 06.08.2026
Berechnen Sie die Bruttodifferenz zwischen Ihrem bisherigen Stundenlohn und einer Planung ab 2027. Das Tool berücksichtigt optional einen von Ihnen eingegebenen Arbeitgebernebenkostensatz.
Wichtiger Hinweis: Die Berechnung ist eine allgemeine Budgetorientierung. Sie berücksichtigt keine individuellen Steuern, Beiträge, Umlagen, Tarifverträge, Branchenmindestlöhne, Sonderzahlungen oder sozialversicherungsrechtlichen Statusprüfungen.
Das Tool vergleicht den bisherigen Stundenlohn mit einem Planwert ab 2027. Aus Beschäftigtenzahl und vergütungspflichtigen Monatsstunden ermittelt es bisherige und geplante Bruttolohnsumme sowie die monatliche und jährliche Differenz.
Optional können Sie einen eigenen prozentualen Planungswert für Arbeitgebernebenkosten ergänzen. Das Tool verwendet bewusst keinen pauschalen Standardsatz, weil Beiträge, Umlagen und Beschäftigungsmodelle unterschiedlich sind. Alle Berechnungen erfolgen lokal im Browser.
Der gesetzliche Mindestlohn wird für jede tatsächlich geleistete und zu vergütende Arbeitsstunde geschuldet. Ein festes Monatsgehalt kann deshalb nur dann eingeordnet werden, wenn die zugrunde liegenden Stunden bekannt sind. Überstunden, Dienstplanabweichungen und Arbeitszeitkonten können das Ergebnis verändern.
Verwenden Sie im Rechner einen realistischen Monatswert und prüfen Sie anschließend Vertrag, Zeiterfassung und Abrechnung gemeinsam. Der Rechner übernimmt diese rechtliche und abrechnungstechnische Prüfung nicht.
Die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs steigt 2027 auf 633 Euro im Jahresdurchschnitt. Bei genau 14,60 Euro Stundenlohn entsprechen 633 Euro rechnerisch rund 43,35 Stunden pro Monat. Bei einem höheren Stundenlohn sinkt die rechnerisch mögliche Stundenzahl.
Die Anzeige im Tool ist nur eine Monatsorientierung. Für die sozialversicherungsrechtliche Einordnung zählen die vorausschauende regelmäßige Jahresverdienstprognose, planbare Sonderzahlungen und die Regeln für gelegentliches Überschreiten. Diese Prüfung sollte gesondert erfolgen.
Das Ergebnis enthält keine individuellen Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, Umlagen, Berufsgenossenschaft, tarifliche Lohnabstände oder Branchenmindestlöhne. Es ist daher keine fertige Personalkostenplanung und keine Lohnabrechnung.
Nutzen Sie die Werte als ersten Budgetrahmen und lesen Sie den Beitrag zum Mindestlohn 2027. Für eine belastbare Prüfung von Beschäftigungsmodellen, Lohnarten und Abrechnung können Sie LKM kontaktieren.
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