- 4. November 2025
Scheinselbstständigkeit erkennen und vermeiden: Leitfaden für Unternehmer
Scheinselbstständigkeit kann für Unternehmen teuer und riskant werden. Wer unwissentlich freie Mitarbeiter wie Arbeitnehmer einsetzt, muss im schlimmsten Fall Sozialabgaben nachzahlen und mit Bußgeldern rechnen. In Zeiten von Freelancern, Gig‑Economy und Remote Work ist es 2026 wichtiger denn je, echte von „scheinbaren“ Selbstständigen zu unterscheiden.
In diesem Leitfaden erfahren Sie, wie Sie Scheinselbstständigkeit erkennen, welche Kriterien die Deutsche Rentenversicherung (DRV) anlegt und wie Sie Ihr Unternehmen schützen können. Als Bonus stellen wir Ihnen ein kostenloses Online‑Tool vor, mit dem Sie Ihr Risiko in wenigen Minuten selbst prüfen können.
Benötigen Sie Unterstützung bei der Compliance‑ & Präventivberatung oder bei der Vertragsgestaltung? Unser interdisziplinäres Team aus Rechtsberatung und Steuerberatung hilft gern weiter.
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Kriterien‑Check: Woran erkennt man Scheinselbstständigkeit?
Nicht jede freie Mitarbeit ist automatisch scheinselbstständig. Je mehr der folgenden Merkmale erfüllt sind, desto höher das Risiko:
- Nur ein Auftraggeber: Der Freelancer arbeitet ausschließlich oder überwiegend für ein einziges Unternehmen.
- Eingliederung in den Betrieb: Feste Arbeitszeiten, Nutzung von Firmenbüro/-PC, Teilnahme an internen Routinen wie Mitarbeiter.
- Weisungsgebundenheit: Vorgaben zu Art, Zeit und Ort der Leistungserbringung statt ergebnisorientierter Freiheit.
- Keine eigenen Betriebsmittel: Hauptsächlich Nutzung Ihrer Infrastruktur statt eigener Ausstattung.
- Auftritt nach außen: Nutzung Ihrer E‑Mail‑Domain, Visitenkarten oder Darstellung als Teammitglied.
- Kein unternehmerisches Risiko: Keine Investitionen, keine Gewährleistung, regelmäßige „Gehalts“-ähnliche Zahlungen.
- Vertragsgestaltung: Unklare oder arbeitnehmerähnliche Klauseln statt sauberem Werk-/Dienstvertrag.
Tipp: Lassen Sie kritische Fälle vertraglich prüfen und etablieren Sie interne Compliance‑Checks.
Folgen für Auftraggeber: Diese Risiken drohen bei Scheinselbstständigkeit
- Sozialversicherung: Nachzahlung aller Arbeitgeber‑ und Arbeitnehmeranteile zzgl. Säumniszuschlägen.
- Bußgelder & Strafrecht: Bußgelder (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz) und ggf. strafrechtliche Konsequenzen.
- Steuern: Mögliche Lohnsteuer‑Nacherhebung.
- Arbeitsrecht: Ansprüche auf Urlaub, Entgeltfortzahlung, Kündigungsschutz; ggf. Klagen auf Festanstellung.
- Reputation: Imageschäden, Vertrauensverlust bei Team, Partnern und Öffentlichkeit.
Unsere Steuerberatung und Rechtsberatung unterstützen Sie bei der Einordnung, Abwehr und Nachbereitung – Kontakt aufnehmen.
Praxis‑Tipps: Wie Sie Scheinselbstständigkeit vermeiden
- Verträge professionell gestalten: Saubere Werk-/Dienstverträge mit klarer Abgrenzung; Vertrags‑Check beauftragen.
- Auftreten & Integration begrenzen: Keine Firmenmail/@domain, keine Aufnahme ins Organigramm, keine Anwesenheitspflichten wie bei Angestellten.
- Unternehmertum fördern: Mehrere Auftraggeber, eigene Website, eigene Tools/Versicherungen.
- Arbeitsmittel & Zeit: Ergebnis‑ statt Präsenzpflicht; keine vollständige Ausstattung stellen.
- Statusprüfung bei Zweifel: Offizielle Klärung einplanen; vorab intern prüfen, Compliance‑Prozess aufsetzen.
- Dokumentation: Entscheidungsgründe, Prüfvermerke und Gesprächsnotizen sauber dokumentieren.
Wir unterstützen Sie beim Aufbau eines Freelancer‑Compliance‑Prozesses und passender Checklisten: Jetzt anfragen.
Scheinselbstständigkeit prüfen. Nutzen Sie unseren interaktiven Online‑Check
Sie sind unsicher, ob ein Fall von Scheinselbstständigkeit vorliegt? Mit unserem kostenlosen Online‑Check erhalten Sie in wenigen Minuten eine erste Risikoeinschätzung.
- Beantworten Sie ca. 10 gezielte Fragen (Auftraggeberzahl, Weisungen, Integration, Betriebsmittel etc.).
- Sie erhalten sofort ein Ampel‑Ergebnis (grün/gelb/rot) mit konkreten Hinweisen.
- Optional: Ergebnis mit unseren Experten besprechen.
Jetzt kostenlosen Scheinselbstständigkeits‑Check starten
Fragen zum Ergebnis? Unverbindlich Kontakt aufnehmen – wir beraten Sie individuell.
Fazit: Mit Prävention und Checks behalten Sie die Kontrolle
Scheinselbstständigkeit muss kein Damoklesschwert sein. Mit präzisen Verträgen, klarer Abgrenzung und Tools wie dem Online‑Check schützen Sie Ihr Unternehmen effektiv. Unser Team aus Rechtsberatung und Steuerberatung unterstützt Sie präventiv – und falls nötig auch in der Auseinandersetzung mit Behörden.
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FAQ zu Scheinselbstständigkeit
Bei echter Selbstständigkeit arbeitet die Person auf eigene Rechnung, mit unternehmerischem Risiko, eigener Infrastruktur und mehreren Kunden. Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn die Person faktisch wie Arbeitnehmer eingegliedert und weisungsgebunden tätig ist.
Es drohen Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen (zzgl. Säumniszuschlag), ggf. Lohnsteuernachforderungen, Bußgelder und je nach Fall strafrechtliche Konsequenzen. Lassen Sie sich frühzeitig beraten: Steuerberatung | Rechtsberatung.
Nutzen Sie unseren Online‑Check für eine schnelle, anonyme Ersteinschätzung. Bei Bedarf unterstützen wir beim offiziellen Statusfeststellungsverfahren.
Nein. Maßgeblich ist die tatsächliche Durchführung. Die Zusammenarbeit muss so gestaltet sein, dass echte Selbstständigkeit vorliegt. Wir übernehmen den Vertrags‑Check.
Bescheid prüfen, ggf. Einspruch einlegen, Zahlungen fristgerecht leisten und die Zusammenarbeit künftig korrekt gestalten (Anstellung oder saubere Freelancer‑Struktur). Jetzt Fall besprechen.
Hinweis: Die in diesem Artikel dargestellten Informationen zur Scheinselbstständigkeit und zu möglichen Gestaltungsoptionen stellen keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung dar. Ob und inwieweit Sozialversicherungspflicht oder lohnsteuerliche Pflichten bestehen, hängt stets von Ihrer konkreten Situation ab. Der hier verlinkte Online‑Check liefert lediglich eine unverbindliche Ersteinschätzung und ersetzt keine Statusfeststellung der Deutschen Rentenversicherung. Für eine fundierte Einschätzung empfehlen wir die Beratung durch unsere Kanzlei.