Vergleichen Sie in wenigen Minuten die 1-%-Regelung, E-Auto-Begünstigung, Einzelbewertung und Fahrtenbuchmethode.
Der LKM Dienstwagenrechner hilft Ihnen dabei, den geldwerten Vorteil eines Firmenwagens für 2026 überschlägig einzuordnen. Anhand von Bruttolistenpreis, Antriebsart, Arbeitsweg und tatsächlichen Fahrtagen erhalten Sie einen transparenten Vergleich der möglichen Bewertungsmethoden.
Das Tool berücksichtigt die 1-%-Methode sowie die Begünstigungen für reine Elektrofahrzeuge und qualifizierte Plug-in-Hybride. Für den Arbeitsweg stellt es die 0,03-%-Monatsmethode und die 0,002-%-Einzelbewertung gegenüber. Optional können Sie ein vereinfachtes Fahrtenbuch-Szenario ergänzen.
So entsteht eine hilfreiche Grundlage für das Gespräch mit Arbeitgeber, Lohnbuchhaltung, Steuerberater oder Rechtsanwalt.
Vorteile:
• Vergleich der wichtigsten Bewertungsmethoden
• Berücksichtigung von E-Auto und Plug-in-Hybrid
• Gegenüberstellung von 0,03 % und 0,002 %
• Lokale Berechnung ohne Übertragung Ihrer Eingaben
Vergleichen Sie 1 %, 0,5 % oder 0,25 %, den Arbeitsweg mit 0,03 % und 0,002 % sowie optional eine vereinfachte Fahrtenbuchrechnung.
Typisierte Orientierung, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Die Schätzung berücksichtigt keine Sozialversicherung, Kirchensteuer, Umsatzsteuer, Kostendeckelung, Fahrergestellung, doppelte Haushaltsführung oder vGA-Prüfung. Beim Fahrtenbuch müssen die Kosten und Kilometer steuerlich korrekt ermittelt und vollständig belegt werden.
Im Auftrag der Lkm GmbH entwickelt von LA AGENCIA.
Nach Eingabe Ihrer Fahrzeug- und Nutzungsdaten vergleicht der Dienstwagenrechner die steuerlich relevanten Bewertungsmethoden. Sie erkennen auf einen Blick, wie sich Antriebsart, Arbeitsweg, tatsächliche Fahrtage und eine eigene Zuzahlung auf den monatlichen geldwerten Vorteil auswirken.
Das Ergebnis hilft Ihnen dabei, die verschiedenen Möglichkeiten vor einem Gespräch mit Arbeitgeber, Lohnbuchhaltung oder steuerlicher Beratung besser einzuordnen.
Der Dienstwagenrechner ist ein interaktives Tool zur überschlägigen Einordnung der steuerlichen Auswirkungen eines Firmenwagens. Er stellt die pauschale Monatsmethode, die Einzelbewertung tatsächlicher Fahrten und optional ein vereinfachtes Fahrtenbuch-Szenario gegenüber.
Der niedrigste angezeigte Wert ist nicht automatisch die Methode, die im konkreten Fall ohne weitere Voraussetzungen angewendet werden darf. Entscheidend sind neben den Fahrzeugdaten auch die vertragliche Gestaltung, die tatsächliche Nutzung und eine vollständige Dokumentation.
Der Rechner ermittelt zunächst die steuerliche Bemessungsgrundlage. Bei einem Verbrenner ist das grundsätzlich der volle inländische Bruttolistenpreis bei Erstzulassung. Bei begünstigten Elektrofahrzeugen und Plug-in-Hybriden wird abhängig von Fahrzeugmerkmalen und Zeitpunkt nur ein Viertel oder die Hälfte des Listenpreises angesetzt.
Für die private Nutzung berechnet das Tool den monatlichen geldwerten Vorteil. Beim Arbeitsweg vergleicht es zwei unterschiedliche Ansätze:
Eine monatliche Zuzahlung kann den geldwerten Vorteil bis auf null reduzieren. Das optionale Fahrtenbuch-Szenario wird berechnet, wenn jährliche Gesamtkosten, Gesamtfahrleistung, Privatkilometer und Arbeitswegkilometer vollständig eingegeben wurden.
Verwenden Sie den inländischen Listenpreis bei Erstzulassung einschließlich Umsatzsteuer und werkseitiger Sonderausstattung. Kaufpreis, Rabatt, Gebrauchtwagenwert und Leasingrate sind für die pauschale Dienstwagenbewertung grundsätzlich nicht maßgeblich.
Bei reinen Elektrofahrzeugen hängt der Viertelansatz von der geltenden Listenpreisgrenze ab. Für Fahrzeuge, die nach dem 30. Juni 2025 angeschafft und erstmals überlassen werden, gilt eine Grenze von 100.000 Euro.
Bei Plug-in-Hybriden werden zusätzlich der CO₂-Ausstoß und die elektrische Reichweite abgefragt. Bei einer Anschaffung oder Überlassung ab 2025 genügt grundsätzlich ein CO₂-Ausstoß von höchstens 50 Gramm je Kilometer oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern für den hälftigen Ansatz.
Tragen Sie die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ein. Als Fahrtage zählen nur Tage, an denen der Dienstwagen tatsächlich für diese Strecke eingesetzt wurde.
Für die 0,002-%-Einzelbewertung müssen die tatsächlichen Fahrten datumsgenau dokumentiert werden. Homeoffice-Tage, Urlaub, Krankheit und Dienstreisen ohne Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte zählen nicht mit.
Die Fahrtenbuchberechnung des Tools dient nur dem ersten Vergleich. Für die steuerliche Anerkennung müssen die tatsächlichen Fahrzeugkosten und sämtliche Fahrten zeitnah, vollständig und nachprüfbar dokumentiert werden.
Die angezeigte Steuerwirkung ist eine überschlägige Orientierung auf Basis des eingegebenen Grenzsteuersatzes. Sozialversicherung, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag, Freibeträge und individuelle Tarifmerkmale werden nicht vollständig abgebildet.
Bei Gesellschafter-Geschäftsführern sollte die Privatnutzung des Firmenwagens außerdem im Voraus eindeutig und fremdüblich vereinbart sein. Eine fehlende oder nicht eingehaltene Regelung kann zu zusätzlichen steuerlichen Risiken führen.
Der Rechner bildet insbesondere folgende Sonderfälle nicht abschließend ab:
Wenn Sie nach der Berechnung tiefer einsteigen möchten, sind diese Inhalte die passenden nächsten Schritte:
Hinweis: Das Ergebnis dient der unverbindlichen Erstorientierung und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Vor einer Umstellung sollten Nutzungsvertrag, erste Tätigkeitsstätte, Fahrzeugdaten, Fahrtage und lohnsteuerliche Voraussetzungen fachlich geprüft werden.
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