Wegzugsteuer-Rechner: Lohnt sich der GmbH-Wegzug ins Ausland finanziell?

Nutzen Sie den interaktiven Wegzugsteuer-Rechner der Lkm GmbH Rechtsanwälte & Steuerberater. Ermitteln Sie in wenigen Sekunden Ihre drohende Steuerlast nach § 6 AStG und finden Sie heraus, ab welchem Jahr sich Ihre Auswanderung durch Steuerersparnisse amortisiert.

Viele Unternehmer unterschätzen die sofortige Liquiditätsbelastung beim Verlassen Deutschlands. Unser Wegzugsteuer-Rechner liefert Ihnen eine erste Indikation über den Unternehmenswert und die daraus resultierende Exit Tax. Doch das Ergebnis ist nicht in Stein gemeißelt: Wir unterstützen Sie im Anschluss dabei, diese Last durch legale Stundungsanträge und intelligente Gestaltungen massiv zu reduzieren.

Team der Lkm GmbH draußen beim Spaziergang, mit Kaffeetasse und Unterlagen, Kanzlei München.
LKM Global Mobility ROI Simulator
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Initiales Investment: Exit Tax Risiko

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Sofort fällig beim Wegzug (Theoretisch).

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Liquiditäts-Gewinn p.a.

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Netto-Vorteil nach Abzug aller Mehrkosten.

Amortisation & Vermögensaufbau

Break-Even Point ...

Länder-Benchmark

Land Steuerlast (Est.) Ersparnis vs DE

⚠️ Wichtiger Hinweis: Dieses Tool dient lediglich der Illustration und ist keine Rechtsberatung. Es ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Prüfung durch die Lkm GmbH.

Dieses Tool wurde von LA AGENCIA für die Lkm GmbH erstellt.

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Wegzugsteuer beim GmbH-Wegzug verständlich erklärt

Mit dem Wegzugsteuer-Rechner prüfen Gesellschafter in wenigen Sekunden, welche steuerliche Belastung beim Verlassen Deutschlands auf sie zukommt. Maßgeblich ist hierbei § 6 AStG, der eine fiktive Veräußerung aller Anteile unterstellt. Eine Steuerzahlung ist in der Regel unvermeidbar, wenn Sie in den letzten 12 Jahren mindestens 7 Jahre in Deutschland steuerpflichtig waren und mehr als 1 % der Anteile halten. Der Rechner liefert eine erste Einschätzung zur Höhe der sogenannten Exit Tax und zeigt auf, wann sich der Schritt ins Ausland amortisiert.

Wegzugsteuer-Rechner: Warum der Weg ins Ausland teurer sein kann als gedacht

Der Traum vom steueroptimierten Leben in Dubai, der Schweiz oder den USA ist für viele Unternehmer greifbar. Doch der deutsche Gesetzgeber hat mit der Wegzugsbesteuerung nach § 6 Außensteuergesetz (AStG) eine massive Hürde errichtet. Das Finanzamt möchte sicherstellen, dass die in Deutschland erwirtschafteten Wertsteigerungen Ihres Unternehmens (die sogenannten „stillen Reserven“) nicht unversteuert ins Ausland abwandern.

Unser Wegzugsteuer-Rechner ist das erste Tool seiner Art, das nicht nur die drohende Steuerlast (Exit Tax) berechnet, sondern diese als strategisches Investment betrachtet. Er beantwortet die entscheidende unternehmerische Frage: „Nach wie vielen Jahren ist die Steuerersparnis im Ausland höher als die Einmalzahlung an den deutschen Fiskus?“

So nutzen Sie den ROI-Simulator richtig

Um ein valides Ergebnis zu erhalten, benötigt der Simulator drei Kernkomponenten:

  • Unternehmensdaten: Ihr durchschnittlicher Jahresgewinn (EBIT) ist der wichtigste Hebel. Er bestimmt den theoretischen Verkaufswert Ihrer Firma.
  • Wachstumsprognose: Der Zinseszinseffekt ist enorm. Ein stark wachsendes Unternehmen profitiert im Ausland (bei niedrigen Steuern) überproportional, wodurch sich der Wegzug schneller amortisiert.
  • Zielregion: Die Wahl zwischen Dubai (Free Zone vs. Mainland), Zypern (Non-Dom) oder der Schweiz beeinflusst nicht nur die Steuerlast, sondern auch die Lebenshaltungskosten. Unser Tool berücksichtigt diese Differenzen automatisch.

Experten-Tipp: Seien Sie bei der Angabe des Jahresgewinns realistisch. Das Finanzamt nutzt oft den Durchschnitt der letzten drei Jahre. Einmalige Sondereffekte sollten Sie für eine präzise Prognose herausrechnen.

Die Rechtslage: Wann fällt die Wegzugsteuer an?

Die Wegzugsbesteuerung greift nicht bei jedem Auswanderer. Sie zielt spezifisch auf Gesellschafter von Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG). Die Voraussetzungen gemäß § 6 AStG sind kumulativ:

  1. Beteiligungshöhe: Sie halten mindestens 1 % der Anteile an einer Kapitalgesellschaft (direkt oder indirekt).
  2. Dauer der Steuerpflicht: Sie waren in den letzten 12 Jahren insgesamt mindestens 7 Jahre unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland.
  3. Wegzug: Sie geben Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland auf (oder die Besteuerungsmöglichkeit Deutschlands hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung der Anteile entfällt).
Trifft dies zu, fingiert das Gesetz eine „fiktive Veräußerung“. Das Finanzamt tut so, als hätten Sie Ihre Firma am Tag Ihrer Abreise verkauft – und fordert auf diesen theoretischen Gewinn sofort Steuern.

Der Schock-Faktor: Wie wird der Unternehmenswert berechnet?

Viele Unternehmer sind schockiert über die Summen, die unser Wegzugsteuer-Rechner auswirft. Der Grund liegt im Bewertungsverfahren. Wenn kein zeitnaher Marktpreis (z.B. durch einen echten Verkauf) vorliegt, wendet die Finanzverwaltung das vereinfachte Ertragswertverfahren nach dem Bewertungsgesetz an.

Hierbei wird der Jahresgewinn mit einem Kapitalisierungsfaktor multipliziert. Dieser Faktor basiert auf dem Basiszinssatz plus einem Risikozuschlag von 4,5 %. Aktuell liegt dieser Faktor bei 13,75.

Beispielrechnung:

  • Jahresgewinn GmbH: 200.000 €
  • Unternehmenswert (lt. Finanzamt): 200.000 € x 13,75 = 2.750.000 €
  • Steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn (60 % Teileinkünfte): 1.650.000 €
  • Drohende Einkommensteuer (ca. 45 % inkl. Soli): ~742.500 €
Für diese Steuerschuld fließt Ihnen kein einziger Euro Liquidität zu. Sie müssen diesen Betrag aus Ihrem Privatvermögen begleichen.

Strategien: Stundung, Ratenzahlung & Vermeidung

Der Rechner zeigt Ihnen das „Worst-Case-Szenario“. Als spezialisierte Kanzlei für internationales Steuerrecht wissen wir jedoch: Die Exit Tax ist oft gestaltbar. Es gibt verschiedene Wege, die sofortige Zahlungsunfähigkeit zu verhindern:

1. Zinslose Stundung (§ 6 Abs. 4 AStG)

Die Steuer kann auf Antrag über 7 Jahre in gleichen Jahresraten gezahlt werden. Dies geschieht in der Regel gegen Sicherheitsleistung. Vorteil: Sie zahlen die Steuer aus den laufenden Gewinnen im Ausland.

2. Nachweis eines niedrigeren Wertes

Der Faktor 13,75 ist eine Pauschale. Durch ein fundiertes IDW S1 Gutachten können wir oft nachweisen, dass Ihr Unternehmen real weniger wert ist (z.B. wegen Abhängigkeit vom Inhaber), was die Steuerlast massiv senkt.

3. Umwandlung & Formwechsel

Personengesellschaften (z.B. GmbH & Co. KG) unterliegen anderen Entstrickungs-Regeln als Kapitalgesellschaften. Ein rechtzeitiger Formwechsel kann strategische Vorteile bringen.

4. Vorübergehende Abwesenheit

Planen Sie eine Rückkehr innerhalb von 7 Jahren (verlängerbar auf 12), kann die Steuerpflicht unter Umständen rückwirkend entfallen. Hierfür ist eine exakte Planung vor Abreise nötig.

Häufige Fragen zur Wegzugsbesteuerung

Gilt die Wegzugsteuer auch für die Dubai Free Zone?

Ja. Die deutsche Wegzugsteuer fällt unabhängig vom Zielland an. Es spielt keine Rolle, ob Sie in ein Hochsteuerland oder eine Steueroase wie Dubai ziehen. Entscheidend ist der Verlust des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland an den Gesellschaftsanteilen.

Kann ich die Exit Tax mit Immobilienvermögen verrechnen?

Indirekt. Die Wegzugsteuer ist eine Einkommensteuerschuld. Wenn Sie im selben Jahr Verluste realisieren (z.B. aus anderen gewerblichen Beteiligungen), kann dies verrechnet werden. Immobilien im Privatvermögen unterliegen jedoch anderen Einkunftsarten, was eine Verrechnung oft erschwert.

Was passiert, wenn ich meine Anteile später im Ausland verkaufe?

Der Wertzuwachs bis zum Wegzug wurde durch die Exit Tax bereits besteuert. Verkaufen Sie die Anteile später im Ausland, müssen Sie dort nur noch den Wertzuwachs seit dem Zuzug versteuern (Step-Up). Da Länder wie Dubai oder die Schweiz oft keine Kapitalgewinnsteuer kennen, ist der Verkaufserlös dort dann häufig steuerfrei.

Handeln Sie nicht ohne Sicherheitsnetz

Der Wegzugsteuer-Rechner zeigt Ihnen die Risiken auf. Wir zeigen Ihnen die Chancen. Eine fehlerhafte Planung kann zur sofortigen Fälligkeit der Steuer und zur Insolvenz führen. Lassen Sie Ihre individuelle Situation von unseren Experten in Unterföhring prüfen.

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