Der LKM Workation-Simulator 2025 hilft Unternehmern, Freelancern und Geschäftsführern dabei, die steuerliche Absetzbarkeit gemischter Reisen (Arbeit & Urlaub) präzise zu ermitteln. Statt pauschaler Schätzungen wenden wir die strengen Aufteilungsmaßstäbe des Bundesfinanzhofs (BFH GrS 1/06) an. Sie erhalten sofort eine realistische Einschätzung, welcher Anteil Ihrer Flug- und Hotelkosten als Betriebsausgabe anerkannt wird, wie hoch Ihr Anspruch auf Verpflegungsmehraufwand (VMA) in Spanien ist und wo steuerliche Risiken lauern.
Das Tool berücksichtigt komplexe Szenarien wie die Begleitung durch Partner, die 3-Monats-Frist, fehlende Belege und die spezifischen Umsatzsteuersätze in Spanien (Mallorca/Festland). Es ersetzt keine individuelle Steuerberatung, liefert Ihnen aber eine belastbare, BFH-konforme Berechnungsgrundlage für Ihre Buchhaltung und das Gespräch mit dem Finanzamt.
Geben Sie unten Ihre Reisedaten ein, führen Sie das digitale Logbuch und erhalten Sie Ihren optimierten Steuer-Report.
Der LKM Workation-Rechner arbeitet nicht mit pauschalen „Daumenregeln“, sondern simuliert den Blick eines Betriebsprüfers.
Das Ergebnis teilt Ihre Kosten in drei Kategorien: Voll abzugsfähig (z.B. VMA an Geschäftstagen), anteilig abzugsfähig (Flug & Hotel nach Zeitanteilen) und Privatvergnügen.
Besonders wichtig ist der Risiko-Score: Er zeigt an, ob Ihre Reise aufgrund eines zu geringen geschäftlichen Anteils (unter 10%) Gefahr läuft, als „Liebhaberei“ eingestuft zu werden. In diesem Fall würde das Finanzamt sämtliche Kosten streichen. Nutzen Sie die Simulation, um durch gezielte Terminplanung (z.B. Kundentermine statt reiner Remote-Arbeit) Ihre Absetzbarkeit proaktiv zu optimieren.
Die Verbindung von Arbeit (Work) und Urlaub (Vacation) ist für moderne Geschäftsführer, Freelancer und Digital Nomads längst Realität. Doch während die Technik flexibel ist, stellt das deutsche Steuerrecht strenge Anforderungen. Wer hier Fehler macht, riskiert nicht nur die Streichung der Betriebsausgaben, sondern im schlimmsten Fall den Vorwurf der Steuerhinterziehung oder verdeckten Gewinnausschüttung.
In diesem Leitfaden erfahren Sie im Detail, wie Sie Ihre Workation auf Mallorca, dem spanischen Festland oder weltweit rechtssicher gestalten, welche Fallstricke Sie im Veranlagungszeitraum 2025 vermeiden müssen und warum der LKM Workation-Rechner Ihr wichtigstes Werkzeug für die nächste Betriebsprüfung ist.
Lange Zeit galt im deutschen Steuerrecht das strenge Aufteilungsverbot: War eine Reise auch nur minimal privat motiviert (z.B. ein Tag am Strand nach dem Kundentermin), strich das Finanzamt oft pauschal die kompletten Reisekosten. Dies hat der Große Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) mit dem Grundsatzurteil GrS 1/06 revolutioniert.
Das bedeutet: Wenn Sie 10 Tage auf Mallorca verbringen und davon 4 Tage nachweislich arbeiten (z.B. Strategie-Workshops, Kundenbesuche, Immobilienbesichtigungen für Betriebsvermögen), sind die Fixkosten der Reise (Flug, Zug zum Flug) grundsätzlich zu 40% als Betriebsausgaben absetzbar. Die Übernachtungskosten folgen meist demselben zeitlichen Schlüssel.
Ein häufiger Irrtum vieler Unternehmer: „Ich bin erreichbar, checke Mails und mache Video-Calls, also arbeite ich – und die Reise ist geschäftlich.“ Das Finanzamt sieht das differenzierter und prüft den sogenannten Veranlassungszusammenhang.
Damit die Flugkosten überhaupt in die Aufteilung einbezogen werden können, muss oft ein konkreter beruflicher Anlass vorliegen, der die Reise notwendig macht.
LKM Experten-Tipp: Versuchen Sie, jede Workation mit mindestens einem unverzichtbaren Geschäftstermin vor Ort zu verknüpfen („Anker-Termin“), um die betriebliche Veranlassung der Anreise zu begründen.
Wer geschäftlich reist, darf Pauschalen für Verpflegung ansetzen. Tatsächliche Quittungen für Essen (außer bei Bewirtung von Geschäftspartnern) sind tabu. Für Spanien gelten 2025 spezifische Sätze, die oft höher sind als in Deutschland.
| Region | Kleiner Satz (An-/Abreise o. 8-24h) |
Großer Satz (>24h Abwesenheit) |
|---|---|---|
| Spanien (Festland) | ca. 23 €* | ca. 34 €* |
| Palma de Mallorca | ca. 29 €* | ca. 50 €* |
| Kanarische Inseln | ca. 24 €* | ca. 42 €* |
*Werte basieren auf den BMF-Tabellen für Auslandsreisekosten (Prognose 2025). Unser Rechner nutzt immer die aktuellsten Sätze.
Buchen Sie Ihr Hotel „inklusive Frühstück“, müssen Sie von Ihrer Tagespauschale 20% des vollen Tagessatzes abziehen. Bei einer Workation auf Mallorca (50 € Satz) verringert ein inkludiertes Frühstück Ihren steuerfreien Abzug also um 10 € pro Tag – selbst wenn Sie nur einen Kaffee getrunken haben. Unser Tool berechnet diese Kürzung automatisch.
Verpflegungsmehraufwand kann für dieselbe auswärtige Tätigkeitsstätte nur für die ersten drei Monate steuerfrei erstattet werden. Planen Sie einen Langzeit-Aufenthalt („Überwintern im Süden“), fällt der VMA ab Tag 91 weg.
Ein klassischer Fehler in der Buchhaltung: Sie reichen die spanische Tankrechnung oder Hotelrechnung ein und ziehen 10% oder 21% Vorsteuer in Ihrer deutschen USt-Voranmeldung. Das ist unzulässig.
Ausländische Vorsteuer (IVA) ist in Deutschland nicht abziehbar. Sie wird zum Kostenfaktor (Brutto = Netto). Ab einer Summe von 50 €/Jahr können Sie diese über das Vorsteuervergütungsverfahren beim BZSt zurückholen.
Wer zu lange im Ausland arbeitet (Stichwort: 183-Tage-Regel) oder dort eine feste Einrichtung (z.B. festes Büro) nutzt, riskiert die Begründung einer Betriebsstätte im Ausland. Das kann dazu führen, dass Ihre deutsche GmbH plötzlich in Spanien steuerpflichtig wird.
Zudem benötigen Sie auch für kurze Workations theoretisch eine A1-Bescheinigung, um nachzuweisen, dass Sie weiterhin im deutschen Sozialversicherunssystem versichert sind.
Um Rückfragen des Finanzamts zu vermeiden, empfehlen wir unseren Mandanten folgende Dokumentation:
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