Forschungszulage & Fördermittelberatung
Forschungszulage & Fördermittel
Forschungszulage & Fördermittelberatung
Sie entwickeln neue Produkte, Software oder technische Verfahren? Lkm verbindet Förderfähigkeitsprüfung, Projektlogik und steuerliche Umsetzung – von der ersten Einordnung bis zur Festsetzung durch das Finanzamt.
- 25 %regulärer Fördersatz
- 35 %für qualifizierte KMU
- bis 4,2 Mio. €jährlicher KMU-Höchstwert*
Entwicklung wird oft unterschätzt
Viele Unternehmen forschen, ohne es so zu nennen. Technik, Recht und Steuer greifen dabei ineinander.
Drei Kriterien
Was aus Entwicklung ein förderfähiges FuE-Vorhaben macht
Entscheidend ist, ob das Vorhaben eine neue oder wesentlich verbesserte Lösung anstrebt, echte technische oder wissenschaftliche Unsicherheit enthält und planmäßig bearbeitet wird.
Wir prüfen den FuE-Kern Ihres Projekts, strukturieren die benötigten Nachweise und begleiten die Schnittstelle zwischen Projektteam, Buchhaltung, BSFZ und Finanzamt.
Passt die Forschungszulage zu Ihnen?
Branchenoffen. Rechtsformoffen. Projektbezogen.
Grundsätzlich kommen in Deutschland steuerpflichtige Unternehmen jeder Größe und Branche infrage – vom Start-up und Handwerksbetrieb bis zur Unternehmensgruppe.
Software & KI
Neue Algorithmen, Datenverarbeitung, Automatisierung oder technisch anspruchsvolle Softwaremodule.
Industrie & Produktion
Prototypen, Sensorik, neue Materialien, Maschinen oder wesentlich verbesserte Verfahren.
MedTech & Life Sciences
Versuchsreihen, technische Validierung, neue Prüfmethoden oder Produktentwicklung.
Mittelstand & Start-ups
Eigenbetriebliche Entwicklung, Kooperationen oder beauftragte Forschung in EU und EWR.
Wichtig: Routineanpassungen, reine Standardprogrammierung, die Einführung marktüblicher Software und normale Produktpflege reichen regelmäßig nicht aus.
Förderfähige Aufwendungen
Welche Kosten berücksichtigt werden können
Die konkrete Bemessungsgrundlage hängt von Projektbeginn, Kostenart, Vertragsdatum, Unternehmensstruktur und Nachweisen ab.
Personalkosten
Projektbezogene Arbeitslöhne und bestimmte Arbeitgeberaufwendungen für Mitarbeitende im FuE-Vorhaben.
Auftragsforschung
Bei begünstigten neueren Aufträgen können 70 % des Entgelts in die Bemessungsgrundlage einfließen.
Eigenleistungen
Seit 2026 unter Voraussetzungen 100 € je nachgewiesener Stunde, begrenzt auf 40 Stunden pro Woche.
Wirtschaftsgüter & Pauschale
Bestimmte Abschreibungen sowie bei nach 2025 begonnenen Vorhaben 20 % Gemein- und Betriebskostenpauschale.
Unser Vorgehen
Von der Projektidee bis zur steuerlichen Festsetzung
Das gesetzliche Verfahren ist zweistufig. Unsere Leistung wird passend zum Projekt in transparente Phasen gegliedert. Eine Bewilligung oder bestimmte Förderhöhe kann nicht zugesagt werden.
- 01
Förderfähigkeitsprüfung
Wir erfassen Vorhaben, FuE-Kern, Unternehmensstruktur, Zeiträume und potenziell förderfähige Aufwendungen.
- 02
BSFZ-Bescheinigung
Wir strukturieren Ziele, Unsicherheiten, Arbeitspakete und Ressourcen und begleiten Rückfragen der BSFZ.
- 03
Antrag beim Finanzamt
Das befugte Lkm-Team bereitet die wirtschaftsjahrbezogenen Angaben und Kostennachweise steuerlich auf.
- 04
Verfahren & Bescheid
Wir unterstützen bei Nachforderungen, Erläuterungen und Korrekturen bis zur Entscheidung der zuständigen Stellen.
Warum Lkm?
Förderberatung an der Schnittstelle von Entwicklung, Recht und Steuer
Forschungszulagen scheitern selten an einer einzigen Zahl. Entscheidend ist, dass technische Projektbeschreibung, Verträge, Zeitnachweise und steuerliche Kostenlogik zusammenpassen.
Orientieren. Rechnen. Entscheiden.
Ihr Einstieg in die Forschungszulage
Nutzen Sie vorhandenes Wissen und den Quick-Check – oder steigen Sie direkt mit Ihrem konkreten Projekt ein.
Forschungszulage 2026 im Detail
Voraussetzungen, Kostenarten, Berechnung, Verfahren und typische Fehler verständlich erklärt.
Förderpotenzial grob berechnen
Erhalten Sie mit wenigen Angaben eine erste unverbindliche Einschätzung zu Projekt und Förderhöhe.
Konkretes Vorhaben prüfen lassen
Wir ordnen Projekt, Zeitraum, Kosten und nächste Schritte gemeinsam mit Ihnen ein.
Persönlicher Einstieg
Sprechen wir über Ihr Entwicklungsprojekt.
Eine kurze Projektskizze, der Zeitraum und eine grobe Kostenstruktur reichen für den ersten Austausch. Danach erhalten Sie eine klare Einschätzung zu den sinnvollsten nächsten Schritten und zum passenden Leistungsumfang.
Häufige Fragen
Was Unternehmen vorab wissen möchten
Die Antworten geben eine erste Orientierung. Maßgeblich bleibt die Prüfung des konkreten Einzelfalls.
Welche Unternehmen können die Forschungszulage nutzen?
Grundsätzlich alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen mit begünstigten FuE-Vorhaben – unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche. Steuerbefreiungen sowie beihilferechtliche Ausschlüsse sind gesondert zu prüfen.
Wie hoch kann die Förderung 2026 ausfallen?
Der reguläre Fördersatz beträgt 25 %. Qualifizierte KMU können auf Antrag 35 % erhalten. Bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 12 Mio. € sind rechnerisch bis zu 3 Mio. € beziehungsweise 4,2 Mio. € pro Jahr möglich.
Kann ein bereits laufendes Projekt berücksichtigt werden?
Der BSFZ-Antrag kann grundsätzlich vor, während oder nach dem Vorhaben gestellt werden. Der anschließende Antrag beim Finanzamt unterliegt jedoch der individuellen Festsetzungsfrist, regelmäßig vier Jahre. Fristen sollten deshalb früh geprüft werden.
Funktioniert die Forschungszulage auch in Verlustjahren?
Ja. Die festgesetzte Zulage wird auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer angerechnet; ein übersteigender Betrag wird erstattet. Die Festsetzung hängt trotzdem von der vollständigen Erfüllung aller Voraussetzungen ab.
Garantiert eine positive BSFZ-Bescheinigung die Förderhöhe?
Nein. Die BSFZ prüft den FuE-Charakter des Vorhabens. Die förderfähigen Aufwendungen und die konkrete Höhe der Zulage prüft anschließend das zuständige Finanzamt.
Berät Lkm auch zu anderen Fördermitteln?
Auf Wunsch prüfen wir, ob neben der Forschungszulage weitere geeignete Programme oder Förderansätze in Betracht kommen. Umfang, Zuständigkeit und Vergütung werden projektspezifisch vereinbart.
Stand: 20. Juli 2026. Die Angaben dienen der allgemeinen Erstinformation. Ob ein Vorhaben die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und welche Aufwendungen in welcher Höhe anerkannt werden, entscheiden die BSFZ und das zuständige Finanzamt anhand des Einzelfalls. Eine positive Bescheinigung, Festsetzung oder bestimmte Förderhöhe kann nicht zugesagt werden. Genannte Höchstbeträge setzen die vollständige Ausschöpfung der jeweiligen Bemessungsgrundlage voraus. KMU-, Verbund-, Kumulierungs-, De-minimis-, beihilferechtliche und fristbezogene Voraussetzungen sind gesondert zu prüfen.
Offizielle Grundlagen: Forschungszulagengesetz, BSFZ-Überblick und Antragsverfahren.
* KMU-Höchstwert bei 35 % Fördersatz und vollständiger Ausschöpfung der 12-Mio.-€-Bemessungsgrundlage. Die KMU-Eigenschaft und verbundene Unternehmen sind gesondert zu prüfen.