Forschungszulage und andere Fördermittel kombinieren: Wann ist eine Doppelförderung verboten?

Herausgeber und fachlich verantwortlich: LKM GmbH Rechtsanwälte & Steuerberater

Person prüft Förderunterlagen im Forschungslabor neben einem Mikroskop

Unternehmen, die neue Produkte entwickeln, innovative Technologien erforschen oder bestehende Verfahren verbessern, können dafür staatliche Fördermittel erhalten. Besonders interessant sind die Forschungszulage, die ZIM-Förderung und verschiedene EU-Förderprogramme. Doch was passiert, wenn ein Unternehmen für dasselbe Forschungsprojekt mehrere Förderungen nutzen möchte?

1. Darf man die Forschungszulage mit anderen Fördermitteln kombinieren?

Grundsätzlich ja. Die Forschungszulage kann grundsätzlich mit anderen staatlichen Förderungen kombiniert werden. Das ergibt sich aus § 7 des Forschungszulagengesetzes (FZulG). Allerdings gibt es klare gesetzliche Grenzen. Werden dieselben Kosten mehrfach gefördert, kann eine unzulässige Doppelförderung vorliegen. Das kann zu Kürzungen, Rückforderungen und zusätzlichen Zinszahlungen führen.

Wir erklären, wann Unternehmen mehrere Förderungen gleichzeitig nutzen dürfen, welche Fehler Sie vermeiden sollten und worauf es bei der Beantragung der Forschungszulage ankommt.

Unternehmen dürfen beispielsweise für ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt sowohl eine ZIM-Förderung als auch eine Forschungszulage erhalten.

2. Was bedeutet Doppelförderung bei der Forschungszulage?

Von einer Doppelförderung spricht man, wenn dieselben Aufwendungen bei mehreren Förderprogrammen berücksichtigt werden, obwohl dies gesetzlich nicht zulässig ist.

Dabei gibt es eine entscheidende Voraussetzung: Dieselben Kosten dürfen nicht doppelt gefördert werden.

Das bedeutet: Erhält ein Unternehmen bereits Fördermittel für bestimmte Personalkosten, kann es diese Kosten grundsätzlich nicht noch einmal für die Forschungszulage ansetzen.

Anders sieht es aus, wenn innerhalb desselben Projekts weitere Kosten entstehen, die bisher nicht durch andere Förderprogramme berücksichtigt wurden. Diese können unter bestimmten Voraussetzungen für die Forschungszulage genutzt werden.

Entscheidend ist deshalb nicht, ob ein Projekt bereits gefördert wird, sondern welche konkreten Kosten durch welche Förderung abgedeckt sind.

Besonders häufig betrifft das die Personalkosten. Schließlich machen die Gehälter von Entwicklern, Ingenieuren und anderen Forschungsmitarbeitern in vielen Unternehmen einen großen Teil der Projektkosten aus.

Ein Beispiel verdeutlicht das Problem:

Ein mittelständisches Unternehmen entwickelt eine neue Software für seine Produktionsanlagen. Für das Entwicklungsprojekt fallen Personalkosten in Höhe von 150.000 Euro an.

Das Unternehmen erhält eine ZIM-Förderung. Dabei werden 100.000 Euro der Personalkosten als Grundlage für den Zuschuss berücksichtigt.

Diese 100.000 Euro können grundsätzlich nicht zusätzlich in die Berechnung der Forschungszulage einfließen.

Die übrigen 50.000 Euro können hingegen möglicherweise für die Forschungszulage berücksichtigt werden, wenn sie nicht bereits in die andere Förderung einbezogen wurden und sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

Wichtig ist dabei eine häufig übersehene Besonderheit: Es reicht nicht aus, einfach den ausgezahlten Zuschuss von den Projektkosten abzuziehen. Wurden beispielsweise 100.000 Euro Personalkosten bei der ZIM-Förderung berücksichtigt, der tatsächliche Zuschuss beträgt aber nur 40.000 Euro, sind die verbleibenden 60.000 Euro nicht automatisch für die Forschungszulage nutzbar.

Maßgeblich ist, welche Kosten bereits zur Berechnung der anderen Förderung herangezogen wurden.

3. ZIM und Forschungszulage: Ist eine Kombination möglich?

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) unterstützt insbesondere kleine und mittlere Unternehmen bei Forschungs- und Entwicklungsprojekten.

Viele Unternehmen stellen sich deshalb die Frage, ob sie zusätzlich zur ZIM-Förderung auch die steuerliche Forschungszulage beantragen können.

Die Antwort lautet: Ja, eine Kombination kann möglich sein. Allerdings müssen die Förderbedingungen genau geprüft werden.

Entscheidend ist insbesondere der ZIM-Förderbescheid. Daraus ergibt sich, welche Kosten und Projektbestandteile durch die ZIM-Förderung berücksichtigt werden.

Eine zusätzliche Forschungszulage kommt beispielsweise in Betracht, wenn weitere Forschungsleistungen außerhalb des ZIM-Förderumfangs erbracht werden oder zusätzliche, bislang nicht geförderte Aufwendungen entstehen.

Auch unterschiedliche Förderzeiträume können eine Rolle spielen. Wird ein Forschungsprojekt beispielsweise über mehrere Jahre durchgeführt, während die ZIM-Förderung nur einen bestimmten Zeitraum abdeckt, können Kosten aus anderen Zeiträumen unter Umständen für die Forschungszulage berücksichtigt werden.

Unternehmen sollten deshalb ihren ZIM-Förderbescheid prüfen lassen, bevor sie dieselben Projektkosten in einem weiteren Förderantrag angeben.

4. Kann die Forschungszulage auch mit EU-Fördermitteln kombiniert werden?

Auch die Kombination mit Förderprogrammen der Europäischen Union ist grundsätzlich möglich.

Allerdings gilt das Verbot einer unzulässigen Doppelförderung ausdrücklich auch für EU-Mittel. Dies ist in § 7 Absatz 2 FZulG geregelt.

Erhält ein Unternehmen beispielsweise eine Förderung aus einem europäischen Forschungsprogramm, dürfen bereits anderweitig geförderte Kosten nicht ohne Weiteres erneut bei der Forschungszulage berücksichtigt werden. Es gilt also auch hier wieder das gleiche Prinzip, wie bereits oben ausgeführt.

Zusätzlich können besondere europäische Beihilfevorschriften gelten. Diese legen unter anderem fest, wie hoch die gesamte staatliche Unterstützung für ein bestimmtes Forschungsprojekt ausfallen darf.

Nach § 4 Absatz 3 FZulG gilt im Oktober 2026 grundsätzlich eine Obergrenze von 15 Millionen Euro an staatlichen Beihilfen einschließlich der Forschungszulage pro Unternehmen und Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Daneben können weitere Förderhöchstgrenzen gelten.

Gerade bei größeren Forschungsprojekten mit mehreren öffentlichen Fördergebern ist es daher wichtig, die Förderbedingungen aufeinander abzustimmen.

5. Welche Kosten können bei der Forschungszulage berücksichtigt werden?

Nicht jede Ausgabe, die im Zusammenhang mit einem Forschungsprojekt entsteht, kann automatisch bei der Forschungszulage geltend gemacht werden.

Zu den gesetzlich begünstigten Aufwendungen gehören insbesondere bestimmte Personalkosten für Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten sowie Aufwendungen für externe Forschungsaufträge.

Auch bestimmte Eigenleistungen von Einzelunternehmern und Mitunternehmern können berücksichtigt werden. Darüber hinaus gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Fördermöglichkeiten für die Wertminderung von Forschungsanlagen.

Für nach dem 31. Dezember 2025 begonnene begünstigte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben ist außerdem eine Gemein- und Betriebskostenpauschale von 20 Prozent der gesetzlich maßgeblichen förderfähigen Aufwendungen vorgesehen.

Welche Kosten tatsächlich angesetzt werden dürfen, hängt vom jeweiligen Forschungsprojekt, dem Zeitpunkt der Aufwendungen und den gesetzlichen Voraussetzungen ab.

Bei der Kombination mehrerer Förderungen ist zusätzlich zu prüfen, ob die jeweiligen Kosten bereits durch andere Fördermittel berücksichtigt wurden.

6. De-minimis-Beihilfen: Welche Besonderheiten gelten?

Neben ZIM-Förderungen und EU-Zuschüssen können auch sogenannte De-minimis-Beihilfen eine Rolle spielen.

Dabei handelt es sich um kleinere staatliche Beihilfen, für die besondere europäische Vorschriften gelten.

Nach der Verordnung (EU) 2023/2831 dürfen einem einzigen Unternehmen grundsätzlich maximal 300.000 Euro an De-minimis-Beihilfen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren gewährt werden.

Bei der Forschungszulage ist diese Grenze insbesondere für bestimmte Eigenleistungen von Einzelunternehmern und Mitunternehmern relevant. Für diese Aufwendungen verweist § 9 Absatz 5 FZulG auf die De-minimis-Vorschriften.

Unternehmen müssen deshalb gegebenenfalls nachweisen, welche entsprechenden Beihilfen sie innerhalb des maßgeblichen Dreijahreszeitraums bereits erhalten haben. Dabei können auch Förderungen verbundener Unternehmen zu berücksichtigen sein.

Die De-minimis-Prüfung betrifft also nicht automatisch jede Forschungszulage. In den gesetzlich vorgesehenen Fällen ist sie jedoch eine wichtige Voraussetzung für die Förderung.

7. Forschungszulage beantragen: Wie vermeidet man eine Doppelförderung?

Wer mehrere Förderprogramme nutzt, sollte möglichst früh festhalten, welche Kosten welchem Förderprogramm zugeordnet werden. Das gilt besonders für Unternehmen, die parallel ZIM-Fördermittel, EU-Zuschüsse oder andere staatliche Förderungen erhalten.

Um Probleme bei der späteren Prüfung durch das Finanzamt zu vermeiden, sollten Unternehmen insbesondere auf folgende Punkte achten:

  • Förderbescheide prüfen: Welche Kosten wurden bereits bei anderen Förderprogrammen berücksichtigt?
  • Projektkosten getrennt erfassen: Personal- und Auftragskosten sollten eindeutig den jeweiligen Förderungen zugeordnet werden.
  • Arbeitszeiten dokumentieren: Bei Forschungspersonal sollte nachvollziehbar sein, welche Tätigkeiten in welchem Zeitraum durchgeführt wurden.
  • Förderzeiträume vergleichen: Nicht jede Förderung deckt automatisch die gesamte Laufzeit eines Forschungsprojekts ab.
  • Weitere Förderungen offenlegen: Bereits bewilligte und gegebenenfalls noch laufende Förderanträge müssen bei der Prüfung berücksichtigt werden.
  • Beihilfegrenzen kontrollieren: Insbesondere bei mehreren Zuschüssen und verbundenen Unternehmen können zusätzliche Grenzen gelten.

Eine nachvollziehbare Dokumentation erleichtert nicht nur die Beantragung der Forschungszulage, sondern kann auch bei späteren Rückfragen oder Prüfungen des Finanzamts entscheidend sein.

8. Was passiert, wenn die Forschungszulage doppelt beantragt wurde?

Werden Kosten bei der Forschungszulage berücksichtigt, obwohl sie bereits durch ein anderes Förderprogramm abgedeckt sind, kann das finanzielle Folgen haben.

Stellt das Finanzamt fest, dass eine unzulässige Doppelförderung vorliegt, kann die Forschungszulage entsprechend gekürzt werden. Wurde sie bereits festgesetzt und steuerlich angerechnet, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Rückforderung erfolgen.

Zusätzlich können Zinsen entstehen. § 11 FZulG regelt die Verzinsung entsprechender Rückforderungsansprüche.

Auch die andere Förderung kann betroffen sein, wenn gegen die jeweiligen Förderbedingungen verstoßen wurde.

Gerade bei umfangreichen Forschungsprojekten können daraus erhebliche finanzielle Belastungen entstehen. Umso wichtiger ist es, mögliche Überschneidungen bereits vor der Antragstellung zu erkennen.

9. Wer prüft die Forschungszulage und die Kombination mit anderen Förderungen?

Bei der Forschungszulage sind grundsätzlich zwei Stellen beteiligt.

Zunächst prüft die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ), ob das geplante beziehungsweise durchgeführte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben die fachlichen Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt.

Anschließend wird die Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt beantragt. Dort werden insbesondere die förderfähigen Aufwendungen und die steuerlichen Voraussetzungen geprüft. Gerade wenn Unternehmen bereits andere Fördermittel erhalten haben, ist eine sorgfältige steuerliche Prüfung wichtig.

Denn eine positive Bescheinigung der BSFZ bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche geltend gemachten Kosten tatsächlich für die Forschungszulage berücksichtigt werden dürfen.

FAQ zur Forschungszulage und Doppelförderung

Kann ich Forschungszulage beantragen, obwohl ich bereits eine ZIM-Förderung erhalte?

Ja. Eine bestehende ZIM-Förderung schließt die Forschungszulage nicht grundsätzlich aus. Allerdings dürfen Kosten, die bereits bei der ZIM-Förderung berücksichtigt wurden, nicht erneut in die Bemessungsgrundlage der Forschungszulage einfließen. Entscheidend sind der konkrete Förderbescheid und die Kostenaufstellung.

Darf ich dieselben Personalkosten bei zwei Förderungen angeben?

Grundsätzlich nicht, wenn die Personalkosten bereits bei einer anderen Förderung berücksichtigt wurden oder werden. Dabei kommt es nicht nur auf die Höhe des ausgezahlten Zuschusses an.

Kann ich die Forschungszulage nachträglich beantragen?

Ja, die Forschungszulage wird grundsätzlich nach Ablauf des betreffenden Wirtschaftsjahres beantragt. Dabei müssen die gesetzlichen Fristen eingehalten werden. Bereits erhaltene oder bewilligte Förderungen sind bei der Berechnung zu berücksichtigen.

Kann ich die Forschungszulage auch dann bekommen, wenn mein Unternehmen Verluste macht?

Grundsätzlich ja. Die Forschungszulage kann unabhängig von der Gewinnsituation in Anspruch genommen werden. Allerdings müssen sämtliche gesetzlichen Fördervoraussetzungen erfüllt sein. Die festgesetzte Forschungszulage wird steuerlich angerechnet; ein verbleibender Überschuss wird erstattet.

Fazit: Forschungszulage und andere Fördermittel richtig kombinieren

Die Forschungszulage kann für Unternehmen eine attraktive Möglichkeit sein, Forschungs- und Entwicklungskosten steuerlich fördern zu lassen. Besonders interessant wird sie, wenn bereits Zuschüsse aus ZIM-Programmen oder anderen staatlichen Fördermaßnahmen genutzt werden.

Eine Kombination ist grundsätzlich erlaubt. Die entscheidende Grenze liegt jedoch bei der Doppelförderung derselben Kosten.

Unternehmen sollten deshalb nicht nur prüfen, ob ihr Forschungsprojekt förderfähig ist. Ebenso wichtig ist die Frage, welche einzelnen Aufwendungen bereits bei anderen Förderprogrammen berücksichtigt wurden.

Wer seine Fördermittel frühzeitig aufeinander abstimmt und sämtliche Kosten nachvollziehbar dokumentiert, kann bestehende Fördermöglichkeiten besser ausschöpfen und das Risiko späterer Rückforderungen reduzieren.

Forschungszulage und Fördermittel: Wir unterstützen Sie bei der steuerlichen Prüfung

Sie erhalten bereits eine ZIM-Förderung oder andere staatliche Zuschüsse und möchten wissen, ob Sie zusätzlich die Forschungszulage beantragen können?

Unsere Kanzlei unterstützt Unternehmen bei der steuerlichen Prüfung von Forschungs- und Entwicklungsförderungen. Wir prüfen bestehende Förderbescheide, unterstützen bei der Abgrenzung förderfähiger Kosten und begleiten die Beantragung der Forschungszulage beim Finanzamt.

Sprechen Sie uns an. Gemeinsam prüfen wir, welche Fördermöglichkeiten für Ihr Unternehmen bestehen und wie sich diese unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben miteinander kombinieren lassen.

Rechtsstand: 21. Oktober 2026. Der Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall.

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