IAB-Rechner 2026

Der Investitionsabzugsbetrag-Rechner 2026 unterstützt Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler dabei, den möglichen steuerlichen Effekt einer geplanten Investition vorab einzuschätzen. Das Tool zeigt, welcher Investitionsabzugsbetrag auf Grundlage Ihrer Eingaben grundsätzlich möglich sein könnte und wie stark sich dieser auf die aktuelle Steuerbelastung auswirken kann.

Mit einem Investitionsabzugsbetrag, kurz IAB, können bestimmte Investitionen bereits vor der tatsächlichen Anschaffung steuerlich berücksichtigt werden. Dadurch kann sich der steuerpflichtige Gewinn im Jahr der Bildung reduzieren. Die entstehende Steuerentlastung kann zusätzliche Liquidität schaffen, die später für Maschinen, Fahrzeuge, technische Ausstattung oder andere betriebliche Wirtschaftsgüter eingesetzt werden kann.

 

Der Rechner liefert eine unverbindliche Modellrechnung und ersetzt keine individuelle steuerliche Prüfung. Ob ein IAB tatsächlich gebildet werden darf, hängt unter anderem von der Gewinnhöhe, der Art des Wirtschaftsguts, der betrieblichen Nutzung, dem Investitionszeitpunkt und der späteren steuerlichen Behandlung ab.

Team der Lkm GmbH draußen beim Spaziergang, mit Kaffeetasse und Unterlagen, Kanzlei München.

Investitionsabzugsbetrag Rechner 2026

Maximal absetzbarer IAB: 0
Steuerersparnis durch IAB: 0
Effektive Nettokosten nach Steuervorteil: 0

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Was der IAB-Rechner 2026 berechnet

Der Rechner verbindet die geplanten Investitionskosten mit einem von Ihnen angegebenen Steuersatz. Auf dieser Grundlage wird zunächst der rechnerisch mögliche Investitionsabzugsbetrag ermittelt. Anschließend zeigt das Tool, wie hoch die daraus resultierende unmittelbare Steuerentlastung ausfallen könnte.

Die Berechnung berücksichtigt insbesondere:

  • den voraussichtlichen Gewinn des Betriebs,
  • die geplanten Anschaffungs- oder Herstellungskosten,
  • den maximal möglichen IAB-Anteil,
  • den individuell gewählten Steuersatz,
  • die geschätzte Steuerentlastung im Jahr der Bildung,
  • die verbleibenden Investitionskosten nach dem modellhaften Liquiditätseffekt.

Das Ergebnis zeigt nicht die endgültige wirtschaftliche Belastung der Investition. Der IAB führt grundsätzlich zu einer zeitlichen Vorverlagerung der Steuerwirkung. Bei der späteren Anschaffung müssen Hinzurechnung, Herabsetzung der Anschaffungskosten, reguläre Abschreibung und gegebenenfalls weitere Abschreibungsmöglichkeiten gemeinsam betrachtet werden.

So nutzen Sie den Investitionsabzugsbetrag-Rechner

Tragen Sie zunächst den voraussichtlichen Gewinn des Betriebs für das Jahr ein, in dem der IAB gebildet werden soll. Entscheidend ist grundsätzlich der steuerliche Gewinn vor Berücksichtigung des Investitionsabzugsbetrags und der dazugehörigen Hinzurechnung.

Geben Sie anschließend die voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten des geplanten Wirtschaftsguts ein. Dabei sollte es sich um eine realistische Schätzung handeln. Relevant können beispielsweise Maschinen, Werkzeuge, Produktionsanlagen, Büroausstattung oder betrieblich genutzte Fahrzeuge sein. Auch gebrauchte Wirtschaftsgüter können grundsätzlich berücksichtigt werden, sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.

Wählen Sie danach einen Steuersatz, der Ihre persönliche oder betriebliche Belastung möglichst realistisch abbildet. Der ausgewählte Wert beeinflusst die angezeigte Steuerentlastung unmittelbar. Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften können Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Gewerbesteuer relevant sein. Bei Kapitalgesellschaften müssen Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer berücksichtigt werden.

Nach der Berechnung zeigt das Tool den möglichen IAB, die modellhafte Steuerentlastung und die Investitionskosten nach Berücksichtigung dieses Liquiditätseffekts an.

So interpretieren Sie das Ergebnis richtig

Der angezeigte Investitionsabzugsbetrag entspricht dem Betrag, der auf Grundlage der eingegebenen Investitionskosten grundsätzlich vorgezogen werden könnte. Er stellt keine direkte Auszahlung und auch keine endgültige Steuerersparnis dar. Der wirtschaftliche Vorteil liegt zunächst darin, dass die Steuerzahlung zeitlich verschoben und Liquidität früher im Unternehmen gehalten werden kann.

Die ausgewiesene Steuerentlastung ergibt sich aus der Multiplikation des berechneten IAB mit dem gewählten Steuersatz. Je höher der individuelle Steuersatz, desto größer ist der kurzfristige Liquiditätseffekt. Die tatsächliche Entlastung kann jedoch abweichen, wenn sich durch den IAB weitere Steuerpositionen, Vorauszahlungen, Verluste oder gewerbesteuerliche Effekte verändern.

Wird die geplante Investition später durchgeführt, muss der zuvor genutzte IAB steuerlich weiterverarbeitet werden. Dabei können eine gewinnerhöhende Hinzurechnung und eine Herabsetzung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten zusammenwirken. Zusätzlich beginnt die reguläre Abschreibung des Wirtschaftsguts.

Für die langfristige Wirkung sollte das Ergebnis deshalb gemeinsam mit der späteren AfA betrachtet werden. Der Beitrag Abschreibungsrechner 2026: AfA und Investitionen richtig planen erklärt die Zusammenhänge zwischen linearer Abschreibung, degressiver Abschreibung, Anschaffungszeitpunkt und Restbuchwert. Mit dem Abschreibungsrechner 2026 können Sie die Entwicklung der Abschreibung ergänzend simulieren.

Welche Voraussetzungen für den IAB wichtig sind

Der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG richtet sich insbesondere an kleinere und mittlere Betriebe. Für die Anwendung müssen mehrere Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sein.

Zu den wichtigsten Prüfungspunkten gehören:

  • Der maßgebliche Gewinn des Betriebs darf die gesetzliche Gewinngrenze grundsätzlich nicht überschreiten.
  • Das geplante Wirtschaftsgut muss zum abnutzbaren und beweglichen Anlagevermögen gehören.
  • Neue und gebrauchte Wirtschaftsgüter können grundsätzlich begünstigt sein.
  • Das Wirtschaftsgut muss nahezu ausschließlich betrieblich genutzt werden.
  • Die Investition muss innerhalb des gesetzlichen Investitionszeitraums erfolgen.
  • Das Wirtschaftsgut muss für den vorgeschriebenen Zeitraum im Betrieb verbleiben und entsprechend genutzt werden.
  • Die Summe der noch nicht aufgelösten Investitionsabzugsbeträge darf den gesetzlichen Höchstbetrag nicht überschreiten.

Immaterielle Wirtschaftsgüter und Gebäude sind grundsätzlich nicht in gleicher Weise begünstigt. Bei Software, Fahrzeugen, gemischter Nutzung, Vermietung oder mehreren Betrieben können zusätzliche Abgrenzungsfragen entstehen. Die Eingabe im Rechner allein bestätigt daher noch nicht, dass sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind.

Welche Investitionen typischerweise geprüft werden

Der IAB kann insbesondere für geplante Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens relevant sein. Dazu können je nach Betrieb unter anderem folgende Anschaffungen gehören:

  • Maschinen und Produktionsanlagen,
  • Werkzeuge und technische Geräte,
  • Büroausstattung und Betriebseinrichtung,
  • Computer, Server und bestimmte technische Systeme,
  • betriebliche Fahrzeuge,
  • Geräte für Handwerk, Gastronomie oder medizinische Betriebe,
  • gebrauchte bewegliche Anlagegüter.

Bei betrieblichen Fahrzeugen ist die Nutzungsquote besonders relevant. Eine private Mitbenutzung kann dazu führen, dass die erforderliche betriebliche Verwendung nicht erreicht wird. Auch bei Computern, technischer Ausstattung oder vermieteten Wirtschaftsgütern sollte die tatsächliche Nutzung nachvollziehbar dokumentiert werden.

Eine gut organisierte Finanzbuchhaltung erleichtert die spätere Zuordnung, Dokumentation und Verbuchung der Investition. Bei digitalen Belegen, Anlagenverzeichnissen und automatisierten Buchhaltungsprozessen kann zusätzlich die Digitalisierung und Online-Beratung relevant sein.

IAB, Abschreibung und Investitionsplanung zusammendenken

Der Investitionsabzugsbetrag sollte nicht isoliert betrachtet werden. Er beeinflusst den Gewinn vor der Investition, während die spätere Anschaffung Auswirkungen auf Hinzurechnung, Anschaffungskosten und Abschreibung hat. Deshalb sollte bereits bei der Bildung geprüft werden, wie sich die Steuerbelastung über mehrere Jahre entwickelt.

Eine hohe Entlastung im Jahr der IAB-Bildung ist nicht automatisch die wirtschaftlich beste Lösung. Wenn in späteren Jahren niedrigere Gewinne erwartet werden, kann die Hinzurechnung ungünstiger wirken als ursprünglich angenommen. Umgekehrt kann ein IAB bei einer geplanten Investition und einer aktuell hohen Steuerbelastung einen wertvollen Finanzierungseffekt schaffen.

Auch der Investitionszeitpunkt ist wichtig. Je nachdem, wann das Wirtschaftsgut angeschafft wird, kann die Abschreibung im ersten Jahr nur zeitanteilig berücksichtigt werden. Bei größeren Anschaffungen sollte deshalb geprüft werden, wie IAB, Anschaffungsmonat, AfA-Methode, Finanzierung und Liquiditätsplanung zusammenwirken.

Bei Neugründungen, Betriebserweiterungen oder größeren Investitionsprogrammen kann eine Abstimmung mit der Gründungs- und Nachfolgeberatung sinnvoll sein. Die steuerliche Gesamtplanung erfolgt im Rahmen der Steuerberatung.

Was passiert, wenn die Investition nicht durchgeführt wird?

Wird die geplante Investition nicht innerhalb des gesetzlichen Zeitraums umgesetzt, muss der Investitionsabzugsbetrag grundsätzlich rückgängig gemacht werden. Dadurch wird die frühere Steuerfestsetzung korrigiert. Es können Steuernachzahlungen und gegebenenfalls Zinsen entstehen.

Auch eine niedrigere Investitionssumme kann Folgen haben. Fallen die tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten geringer aus als zunächst angenommen, kann möglicherweise nicht der vollständige IAB der geplanten Investition zugeordnet werden. Ein verbleibender Betrag muss dann gegebenenfalls rückwirkend aufgelöst werden.

Unternehmen sollten daher nicht nur den möglichen Steuervorteil betrachten, sondern auch prüfen, ob die Investition wirtschaftlich, finanziell und organisatorisch realistisch umgesetzt werden kann. Änderungen sollten frühzeitig mit der Steuerberatung abgestimmt und nachvollziehbar dokumentiert werden.

Wann eine individuelle Prüfung sinnvoll ist

Eine individuelle Prüfung ist insbesondere sinnvoll, wenn mehrere Investitionen geplant sind, der Gewinn nahe an der gesetzlichen Grenze liegt oder bereits Investitionsabzugsbeträge aus früheren Jahren bestehen. Gleiches gilt bei Fahrzeugen, gemischter Nutzung, mehreren Betrieben, Personengesellschaften, Betriebseröffnungen oder größeren Finanzierungsvorhaben.

Auch die Kombination aus IAB, Sonderabschreibung und regulärer AfA sollte nicht ausschließlich auf Grundlage einer vereinfachten Online-Berechnung entschieden werden. Die optimale Gestaltung hängt von der Gewinnentwicklung, dem Steuersatz, der Rechtsform, der Investitionsfrist und der zukünftigen Nutzung des Wirtschaftsguts ab.

LKM unterstützt Unternehmen bei der steuerlichen Investitionsplanung, der Prüfung der Voraussetzungen, der laufenden Buchhaltung und der späteren Abwicklung des IAB. Ergänzend kann die Compliance und präventive Beratung dabei helfen, Dokumentations- und Prüfungsrisiken frühzeitig zu erkennen.

Kontaktieren Sie LKM für eine individuelle Prüfung Ihrer geplanten Investition.

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