- 1. Juli 2026
StaRUG-Check 2026: Sanierung ohne Insolvenz rechtzeitig prüfen
Ein StaRUG-Check 2026 hilft Geschäftsführern, Gesellschaftern und Unternehmern, eine Unternehmenskrise rechtzeitig einzuordnen, bevor aus einer drohenden Zahlungsunfähigkeit eine akute Insolvenzreife wird. Gerade in angespannten Marktphasen ist entscheidend, nicht erst zu reagieren, wenn fällige Verbindlichkeiten nicht mehr bezahlt werden können. Das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz, kurz StaRUG, kann einen Weg eröffnen, finanzielle Restrukturierungen außerhalb eines klassischen Insolvenzverfahrens umzusetzen.
Der zentrale Vorteil liegt in der präventiven Logik: Das StaRUG setzt früher an als die Regelinsolvenz. Es kann Unternehmen helfen, Gläubigerforderungen neu zu strukturieren, Finanzierungsblockaden zu lösen und drohende Zahlungsunfähigkeit abzuwenden. Gleichzeitig ist das Verfahren anspruchsvoll. Es eignet sich nicht für jede Krise und nicht für jede Sanierungsmaßnahme.
Dieser Beitrag erklärt, wann ein StaRUG-Verfahren in Betracht kommt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, welche Grenzen bestehen und warum ein strukturierter Check für Geschäftsführer besonders wichtig ist. Für eine erste Einschätzung können Sie ergänzend den StaRUG-Check 2026 nutzen.
Was ist das StaRUG?
Das StaRUG schafft einen präventiven Restrukturierungsrahmen für Unternehmen, die noch nicht insolvenzreif sind, aber eine künftige Zahlungsunfähigkeit erkennen. Damit füllt das Gesetz die Lücke zwischen einer rein außergerichtlichen Sanierung und einem formellen Insolvenzverfahren.
Früher war eine außergerichtliche Sanierung häufig nur möglich, wenn alle wesentlichen Gläubiger freiwillig zustimmten. Verweigerte ein einzelner Gläubiger die Zustimmung, konnte ein gesamtes Konzept scheitern. Das StaRUG verändert diese Ausgangslage. Über einen Restrukturierungsplan können bestimmte Gläubigergruppen einbezogen werden. Wird die erforderliche Mehrheit erreicht, kann der Plan unter bestimmten Voraussetzungen auch gegenüber widersprechenden Beteiligten Wirkung entfalten.
Für Unternehmen ist das besonders relevant, wenn die Krise vor allem finanzwirtschaftlich geprägt ist. Typische Fälle sind hohe Bankverbindlichkeiten, auslaufende Kreditlinien, belastende Finanzierungsstrukturen, Fälligkeitsspitzen oder Gesellschafterkonflikte über die Sanierungsfinanzierung. Das StaRUG ist dagegen kein Allheilmittel für jede operative Krise.
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Warum ein StaRUG-Check 2026 für Geschäftsführer wichtig ist
Geschäftsführer müssen Krisen nicht nur erkennen, sondern auch rechtzeitig handeln. Wer zu lange wartet, verliert Gestaltungsspielraum. Der entscheidende Unterschied liegt zwischen drohender Zahlungsunfähigkeit, akuter Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Das StaRUG setzt im Grundsatz bei drohender Zahlungsunfähigkeit an. Ist bereits Zahlungsunfähigkeit eingetreten, ist regelmäßig das Insolvenzrecht einschlägig.
Ein strukturierter StaRUG-Check hilft, diese Schwelle frühzeitig zu erkennen. Er ersetzt keine Fortführungsprognose und kein Sanierungskonzept, macht aber sichtbar, ob die Ausgangslage grundsätzlich in Richtung präventiver Restrukturierung deutet oder ob andere Sanierungswege geprüft werden müssen.
Besonders sinnvoll ist der Check, wenn Unternehmen über einen Zeitraum von mehreren Monaten sehen, dass Liquiditätsreserven schrumpfen, Banken Kreditlinien reduzieren, Lieferanten Vorkasse verlangen oder Gesellschafter keine Einigkeit über weitere Mittel herstellen können. Je früher diese Signale analysiert werden, desto größer sind die Handlungsmöglichkeiten.
Drohende Zahlungsunfähigkeit als Kernvoraussetzung
Die drohende Zahlungsunfähigkeit ist der zentrale Zugangspunkt zum StaRUG. Sie bedeutet vereinfacht: Das Unternehmen kann heute noch zahlen, wird aber voraussichtlich innerhalb des relevanten Prognosezeitraums nicht in der Lage sein, fällige Zahlungspflichten zu erfüllen.
In der Praxis reicht ein Bauchgefühl nicht aus. Erforderlich ist eine nachvollziehbare Liquiditätsplanung. Sie sollte Zahlungseingänge, Zahlungsausgänge, Kreditlinien, Fälligkeiten, Steuerzahlungen, Löhne, Lieferantenverbindlichkeiten, Finanzierungskosten und realistische Umsatzannahmen enthalten.
Ein StaRUG-Check sollte deshalb immer danach fragen, ob eine belastbare Liquiditätsplanung vorhanden ist. Ohne Zahlenbasis lässt sich weder eine drohende Zahlungsunfähigkeit sauber feststellen noch ein Restrukturierungsplan überzeugend begründen. Genau hier besteht eine Schnittstelle zur Finanzbuchhaltung, zur laufenden Steuerberatung und zur GoBD-Verfahrensdokumentation.
Wann das StaRUG nicht mehr der richtige Weg ist
Das StaRUG ist ein präventives Sanierungsinstrument. Es ist nicht dafür gedacht, eine bereits eingetretene Insolvenzreife zu umgehen. Wenn ein Unternehmen fällige Verbindlichkeiten dauerhaft nicht mehr bedienen kann, besteht ein erhebliches Risiko, dass Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Dann stehen Insolvenzantragspflichten, Geschäftsführerhaftung und insolvenzrechtliche Sanierungsinstrumente im Vordergrund.
Auch bei Überschuldung muss sorgfältig geprüft werden, ob noch eine positive Fortführungsprognose besteht. Ist diese nicht tragfähig, kann das StaRUG nicht einfach als Ausweichlösung genutzt werden. In solchen Fällen sind rechtliche und wirtschaftliche Sofortmaßnahmen erforderlich.
Der StaRUG-Check ist daher kein Freifahrtschein. Ein kritisches Ergebnis sollte als Warnsignal verstanden werden: Je näher das Unternehmen an der akuten Zahlungsunfähigkeit liegt, desto schneller muss geprüft werden, ob Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren, Regelinsolvenz oder andere Maßnahmen erforderlich sind.
Welche Sanierungsfälle besonders gut zum StaRUG passen
Das StaRUG eignet sich vor allem für finanzwirtschaftliche Restrukturierungen. Das bedeutet: Das operative Geschäftsmodell ist im Kern sanierungsfähig, aber die Passivseite der Bilanz oder die Fälligkeitsstruktur erzeugt Druck. Das Unternehmen hat also grundsätzlich eine Zukunft, braucht aber eine geordnete Neuordnung von Verbindlichkeiten, Sicherheiten oder Kapitalmaßnahmen.
Typische StaRUG-Konstellationen sind:
- – Bankkredite laufen aus und eine Anschlussfinanzierung ist nur mit Forderungsverzicht oder Stundung möglich.
- – Mehrere Finanzgläubiger müssen koordiniert werden, aber einzelne Beteiligte blockieren.
- – Ein Gesellschafterwechsel, Debt-to-Equity-Swap oder Kapitalschnitt ist Teil der Lösung.
- – Das Unternehmen ist operativ stabilisierbar, leidet aber unter Altschulden.
- – Eine stille, nicht öffentliche Sanierung ist für Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter besonders wichtig.
Weniger geeignet ist das StaRUG, wenn die Krise hauptsächlich durch Personalüberhang, dauerhaft unrentable Standorte oder Verträge entsteht, von denen sich das Unternehmen einseitig lösen möchte. Solche Eingriffe sind über das StaRUG nur eingeschränkt oder gar nicht möglich.
Der Restrukturierungsplan als zentrales Instrument
Der Restrukturierungsplan ist das Herzstück des StaRUG. Er beschreibt, warum das Unternehmen sanierungsfähig ist, welche Ursachen zur Krise geführt haben und welche Maßnahmen die drohende Zahlungsunfähigkeit beseitigen sollen.
Der Plan enthält einen darstellenden Teil und einen gestaltenden Teil. Der darstellende Teil erläutert Ausgangslage, Krisenursachen, Planannahmen und Sanierungslogik. Der gestaltende Teil regelt konkret, welche Rechte der betroffenen Gläubiger oder Gesellschafter geändert werden sollen. Das kann Forderungsverzichte, Stundungen, geänderte Zinssätze, Anpassungen von Sicherheiten oder gesellschaftsrechtliche Maßnahmen betreffen.
Wichtig ist die Gruppenbildung. Planbetroffene werden in Gruppen eingeteilt, die sachgerecht vergleichbare Rechtspositionen abbilden. Innerhalb der Gruppen wird über den Restrukturierungsplan abgestimmt. Wird die erforderliche Mehrheit erreicht, kann das Verfahren einen blockierenden Minderheitsgläubiger überwinden.
Gerade hier zeigt sich der Beratungsbedarf. Fehler bei der Gruppenbildung, bei der Auswahl der betroffenen Gläubiger oder bei der wirtschaftlichen Vergleichsrechnung können den gesamten Plan gefährden.
Die 75-Prozent-Mehrheit: Warum Gläubigerstruktur entscheidend ist
Ein häufiger Irrtum ist die Annahme, das StaRUG funktioniere unabhängig von Gläubigermehrheiten. Tatsächlich ist die Unterstützung innerhalb der relevanten Gläubigergruppen ein entscheidender Erfolgsfaktor. Es genügt nicht, ein betriebswirtschaftlich sinnvolles Konzept zu haben. Der Plan muss auch rechtlich abstimmungsfähig sein.
Für den StaRUG-Check bedeutet das: Unternehmen sollten frühzeitig erfassen, welche Gläubiger betroffen sind, welche Forderungshöhen bestehen, welche Sicherheiten vereinbart wurden und wie wahrscheinlich die Zustimmung der wichtigsten Beteiligten ist. Banken, Warenkreditversicherer, Lieferanten, Vermieter, Gesellschafter und Finanzinvestoren können sehr unterschiedliche Interessen haben.
Eine gute Vorbereitung umfasst daher nicht nur Liquiditätsplanung, sondern auch Gläubigermapping. Je klarer die Interessenlage ist, desto besser lässt sich einschätzen, ob ein Restrukturierungsplan realistisch durchsetzbar ist.
Grenzen des StaRUG: Personal, Verträge und operative Sanierung
Das StaRUG ist besonders stark bei der Restrukturierung finanzieller Verbindlichkeiten. Es ist deutlich schwächer, wenn operative Eingriffe im Mittelpunkt stehen. Arbeitnehmerforderungen und betriebliche Altersversorgung können nicht in den Restrukturierungsplan einbezogen werden. Auch eine einseitige Lösung von laufenden Verträgen ist nicht der typische Anwendungsfall des StaRUG.
Das ist wichtig für Unternehmen, deren Krise vor allem durch zu hohe Personalkosten, unrentable Mietverträge oder belastende Dauerschuldverhältnisse verursacht wird. In solchen Fällen kann ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung oder ein Schutzschirmverfahren geeigneter sein, weil dort andere insolvenzrechtliche Instrumente zur Verfügung stehen.
Ein guter StaRUG-Check fragt deshalb nicht nur nach Liquidität und Gläubigerstruktur, sondern auch nach der Art der Sanierungsmaßnahmen. Wenn der gewünschte Eingriff außerhalb des StaRUG liegt, muss frühzeitig über Alternativen gesprochen werden.
Geschäftsführerpflichten und Krisenfrüherkennung
Das StaRUG ist nicht nur ein Sanierungsinstrument, sondern auch ein Warnsignal für die Geschäftsführung. Geschäftsleiter haftungsbeschränkter Unternehmen müssen bestandsgefährdende Entwicklungen erkennen und geeignete Gegenmaßnahmen einleiten. Das setzt ein angemessenes System zur Krisenfrüherkennung voraus.
In der Praxis bedeutet das: Liquiditätsplanung, Finanzbuchhaltung, Controlling und Risikomanagement müssen zusammenarbeiten. Wer erst bei Mahnungen, Kontosperren oder Vollstreckungsandrohungen reagiert, handelt zu spät. Besonders bei GmbHs und GmbH & Co. KGs sollten Geschäftsführer regelmäßig prüfen, ob Liquiditätslücken im 24-Monats-Horizont sichtbar werden.
LKM verbindet hier rechtliche und steuerliche Perspektive. Die Unternehmenssanierung, die Compliance und präventive Beratung sowie die Vertretung vor Behörden können in Krisenfällen eng zusammenspielen.
StaRUG, Eigenverwaltung oder Regelinsolvenz: Welche Abgrenzung zählt?
Die Wahl des richtigen Sanierungswegs hängt vom Zeitpunkt und vom Sanierungsziel ab. Das StaRUG ist präventiv und setzt vor der akuten Insolvenz an. Die Eigenverwaltung ist ein Insolvenzverfahren, bei dem die Geschäftsleitung unter Aufsicht weiter steuern kann. Die Regelinsolvenz geht regelmäßig mit einem stärkeren Kontrollverlust einher.
Für Unternehmen mit noch steuerbarer Liquiditätskrise ist das StaRUG attraktiv, weil es diskreter und gezielter sein kann. Für Unternehmen mit bereits eingetretener Zahlungsunfähigkeit oder tiefgreifendem operativem Sanierungsbedarf können insolvenzrechtliche Verfahren geeigneter sein.
Der entscheidende Punkt lautet: Der richtige Weg wird nicht nach Wunsch gewählt, sondern nach rechtlicher Ausgangslage. Deshalb sollte eine Krisenprüfung immer früh erfolgen.
Wie Unternehmen den StaRUG-Check vorbereiten
Für eine belastbare Einschätzung sollten Geschäftsführer folgende Unterlagen vorbereiten:
- – Aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen und Summen- und Saldenlisten
- – Liquiditätsplanung für mindestens 13 Wochen und möglichst 24 Monate
- – Übersicht über Bankverbindlichkeiten, Sicherheiten und Kreditlinien
- – Liste wesentlicher Lieferanten, Vermieter und Finanzgläubiger
- – Offene Steuer- und Sozialversicherungsverbindlichkeiten
- – Planung der nächsten Umsatz-, Kosten- und Investitionsentwicklung
- – Erste Einschätzung, welche Gläubiger einer Restrukturierung zustimmen könnten
Auch steuerliche Themen spielen eine Rolle. In Krisenphasen können Abschreibungen, Forderungsverzichte, Rangrücktritte, Sanierungsgewinne, Verlustvorträge und Rechtsformfragen relevant werden. Passende interne Anknüpfungspunkte sind der Beitrag zur Abschreibung 2026, der Beitrag zur Abgrenzung von Freiberuflichkeit und Gewerbe und die Gründungs- und Nachfolgeberatung.
Wann professionelle Beratung erforderlich ist
Ein Online-Check kann eine erste Orientierung geben. Er kann aber keine rechtliche Prüfung der Insolvenzreife ersetzen. Sobald Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung, Steuerrückstände, Sozialversicherungsrückstände oder Vollstreckungsmaßnahmen im Raum stehen, sollte unverzüglich professionelle Beratung eingeholt werden.
Das gilt auch, wenn Gesellschafter oder Banken bereits Druck ausüben, Sicherheiten verwertet werden sollen oder operative Maßnahmen mit rechtlichen Folgen geplant sind. Gerade in der Krise können Fehler zu persönlicher Geschäftsführerhaftung führen.
LKM unterstützt Unternehmen bei der rechtlichen und steuerlichen Einordnung von Krisensituationen, Restrukturierungsoptionen und Sanierungswegen. Durch die Verbindung von Rechtsberatung, Steuerberatung und Unternehmenssanierung lässt sich früh prüfen, ob ein StaRUG-Verfahren, eine außergerichtliche Einigung oder ein insolvenzrechtliches Verfahren der richtige Weg ist.
Fazit: Der StaRUG-Check schafft Klarheit, bevor es zu spät ist
Das StaRUG ist ein wertvolles Instrument, wenn Unternehmen früh genug handeln. Es kann helfen, drohende Zahlungsunfähigkeit abzuwenden, Gläubiger strukturiert einzubinden und finanzielle Verbindlichkeiten neu zu ordnen. Gleichzeitig ist es kein Ersatz für Krisenfrüherkennung, Liquiditätsplanung und rechtliche Prüfung.
Der StaRUG-Check 2026 bietet eine erste, diskrete Orientierung. Er zeigt, ob die wesentlichen Voraussetzungen eher erfüllt sind, wo kritische Ausschlussgründe liegen und wann eine vertiefte Prüfung sinnvoll ist.
Kontaktieren Sie LKM für eine diskrete Ersteinschätzung Ihrer Sanierungsoptionen.